Berlin. Grünen-Politikerin Künast war auf Facebook übel beschimpft worden. Ein Gericht sah darin keine Straftat. Nun wurde nochmal geprüft.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat im Streit um Hasskommentare auf Facebook einen juristischen Teilerfolg erzielt. Vor dem Berliner Landgericht war eine Beschwerde Künasts gegen einen Gerichtsbeschluss zu Beschimpfungen auf dem sozialen Netzwerk geprüft worden.

Kommentare zu einem Post der Politikerin seien im Lichte höchstrichterlicher und verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft worden, teilte das Gericht am Dienstag mit. In Sechs von 22 Fällen sei nun eine Beleidigung gesehen worden. Damit bekam die Politikerin anders als in einem Beschluss vom September 2019 in diesen Fällen Recht.

Renate Künast beleidigt: Facebook-Kommentare sind laut Richtern „Angriff auf die Ehre“

Der neue „Abhilfebeschluss“ ist noch nicht rechtskräftig. Künast will, dass die personenbezogenen Daten der 22 Nutzer herausgeben werden dürfen, um gegen sie zivilrechtlich vorgehen zu können. In sechs Fällen hat sie dies nun erreicht. „Als demokratische Gesellschaft dürfen wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren“, hatte die Grünen-Politikerin betont.

Nach dem damaligen Gerichtsbeschluss waren alle Kommentare keine Diffamierung der Person und damit keine Beleidigung. Unbekannte hatten Künast unter anderem als „Schlampe“, „Stück Scheiße“ und „Geisteskranke“ bezeichnet und noch drastischere und einige sexistische Beiträge geschrieben. Die Entscheidung war auf Unverständnis gestoßen.

Richter: 16 Kommentare sind keine Beleidigung

Die sechs Nutzer-Äußerungen, die jetzt als Beleidigung gesehen werden, hätten einen „ehrherabsetzenden Inhalt“, der nicht mit der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen sei, hieß es vom Gericht weiter. Bei den anderen 16 Kommentaren sah das Gericht noch keine Straftat der Beleidigung.

Da Künast eine umfassende Beschwerde eingelegt hatte, werden diese Fälle nun der nächsten Instanz, dem Kammergericht, zur Prüfung vorgelegt. (mbr/afp)