Berlin. Der Bundestag hat Ermittlern mehr Möglichkeiten gegeben, gegen Kindesmissbrauch und -pornografie vorzugehen. Welche Taktik erlaubt ist.

Im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie im Internet haben Ermittler jetzt mehr Spielraum. Der Bundestag billigte am Freitag ein neues Gesetz, das es den Beamten erlaubt, sich bei ihren Ermittlungen in einschlägigen Foren als Kind auszugeben. Zudem können sie kinderpornografisches Material künstlich herstellen, um es zum Tausch anzubieten.

Von dem entsprechenden Strafgesetz wird künftig auch der Versuch des bereits strafbaren Cybergroomings erfasst, also des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel des Missbrauchs.

Strafbar macht sich mit der Gesetzesänderung auch, wer mit sexuellen Absichten online ein vermeintliches Kind anspricht, obwohl es sich in Wirklichkeit um einen erwachsenen Ermittler handelt.

Die Herstellung computergenerierter Bilder soll speziell geschulten Polizeibeamten bei vorheriger Genehmigung durch einen Richter erlaubt sein. Der Tausch solchen Materials gilt häufig als „Eintrittskarte“ in die entsprechenden Chatrooms.

Kindesmissbrauch – mehr zum Thema:

Das Thema sexuelle Übergriffe im Netz wurde von der Politik lange verschlafen. Was Cybergrooming überhaupt ist und wie Eltern ihre Kinder schützen können. Die Zahlen zu sexuellem Missbrauch generell sind erschreckend: Täglich werden in Deutschland 50 Kinder sexuell missbraucht. Cybergrooming ist aber auch unter Jugendlichen ein Problem: Kinderpornos unter Schülern – Minderjährige häufiger Täter.

(afp/cho)