Solange Gartenbesitzer ihre Laube nicht als Wohnung nutzen, müssen sie keine doppelte Rundfunkgebühr zahlen. So unterliegen ab Januar 2013 nur noch Wohnungen und Betriebsstätten der Beitragspflicht.
Sebastian Helbing
Solange Gartenbesitzer ihre Laube nicht als Wohnung nutzen, müssen sie keine doppelte Rundfunkgebühr zahlen. So unterliegen ab Januar 2013 nur noch Wohnungen und Betriebsstätten der Beitragspflicht.
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