Berlin. Spätestens ab der Geburt eines Kindes können Sie Kindergeld beantragen. Welche Formulare Sie brauchen und welche Tricks es dafür gibt.

Sobald ein Kind geboren wird, können Eltern oder andere Erziehungsberechtigte das Kindergeld beantragen. Denn das Recht auf eine Kindergeldauszahlung besteht in Deutschland grundsätzlich ab dem Geburtsmonat – und mit Ausnahmen bis mindestens zum 18. Geburtstag. Dafür müssen lediglich entsprechende Formulare ausgefüllt und mit den richtigen Dokumenten eingeschickt werden.

Und dafür gibt es schon den ersten Trick: Um die Wartezeiten zu verkürzen, können Eltern den Antrag schon vor der Geburt ausfüllen und abschicken. Wichtig ist dabei allerdings, Dokumente und Informationen unbedingt nachzureichen, wenn sie erst nach der Geburt des Kindes verfügbar sind. Das gilt zum Beispiel für die Geburtsurkunde. Man kann das Kindergeld aber auch rückwirkend beantragen: Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

Doch wie funktionieren die einzelnen Schritte des Antrags und was sollten Eltern und Erziehungsberechtigte dabei grundsätzlich beachten? Ein Überblick.

Kindergeld beantragen: Hier finden Sie die Formulare

Den Antrag für das Kindergeld gibt es online auf der Webseite der Familienkassen. Wenn er ausgefüllt ist und die entsprechenden Dokumente beiliegen, müssen Antragsstellende ihn an die Familienkasse ihrer Agentur für Arbeit schicken. Die zuständige Dienststelle lässt sich unter Eingabe der eigenen Postleitzahl ebenfalls auf der Unterseite “Familie und Kinder” der Agentur für Arbeit ermitteln. Dort gibt es auch eine digitale Hilfe, an die Antragsstellende Fragen direkt schicken können.

Die wichtigsten Formulare sind dabei jene für den Erstantrag zum Kindergeld und die “Anlage Kind" (beide PDF). Die Anlage muss für jedes Kind einzeln ausgefüllt werden. Beim Antrag für ein Neugeborenes gibt es zudem ein Online-Formular, in dem Daten bereits im Voraus digital übermittelt werden können. Für volljährige Kinder gibt es andere Formulare – je nachdem, ob sie etwa studieren, zur Schule gehen oder sich in einer Ausbildung befinden. Zudem gibt es spezielle Formulare für Kinder mit einer oder mehreren Behinderungen.

Nachträgliche Änderungen müssen Eltern und andere Erziehungsberechtigte unbedingt der Familienkasse mitteilen. Das trifft zum Beispiel zu, wenn ein Kind oder Elternteil den bisherigen Haushalt verlässt, andere finanzielle Hilfen für das Kind bezogen werden, eine erziehungsberechtigte Person länger im öffentlichen Dienst arbeitet oder ein Kind vermisst wird oder verstirbt. Bei minderjährigen Kindern gibt es hierfür das Formular für Veränderungsmitteilungen (PDF).

Kindergeld-Antrag: Diese Nachweise benötigen Sie

Die wichtigste Voraussetzung für einen erfolgreichen Kindergeld-Antrag dürfte die Steueridentifikationsnummer sein. Damit müsse sich der oder die Berechtigte identifizieren können, schreibt die Bundesagentur für Arbeit dazu. Seit 2016 muss außerdem die Steueridentifikationsnummer des Kindes angegeben werden. Neugeborene erhalten diese in der Regel in den ersten drei Lebensmonaten per Post.

Welche Dokumente zum Nachweis beigelegt werden müssen, hängt auch vom Alter des Kindes und den ausgefüllten Anträgen aus. Bei neugeborenen oder minderjährigen Kindern ohne Behinderung reicht der Arbeitsagentur zufolge die Steueridentifikationsnummer, wenn sie in Deutschland zur Welt kamen. Bei im Ausland geborenen oder lebenden Kindern müssen Antragstellende eine Geburtsurkunde einreichen. Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern mit einer oder mehreren Behinderungen müssen diese ebenfalls anhand entsprechender Dokumente belegen. Wovon die Höhe des Kindergelds abhängt, erfahren Sie hier.

Kindergeld beantragen: Wer kann es erhalten?

Kindergeld bekommen Eltern oder ein Elternteil, es kann je nach Lebenssituation aber auch an Stiefeltern, Adoptiveltern, Großeltern, Pflegeeltern oder pflegende Geschwister ausgezahlt werden. Sie müssen dafür unter anderem eine Haushaltsbescheinigung einreichen. Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen, können das Kindergeld sogar für sich selbst beantragen, wenn es keiner Drittperson zusteht. Dafür gibt es ebenfalls ein gesondertes Formular.

Auch im Ausland lebende Deutsche und in Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Für Deutsche im Ausland gilt das zum Beispiel dann, wenn sie in Deutschland angestellt sind oder Steuern zahlen.

Familien werden in Deutschland durch das Kindergeld finanziell unterstützt. (Symbolbild)
Familien werden in Deutschland durch das Kindergeld finanziell unterstützt. (Symbolbild) © Imago Images

Für ausländische Staatsangehörige gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, je nachdem, ob sie etwa aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen, erwerbstätig sind oder wie lange sie bereits in Deutschland wohnen und arbeiten. Anerkannte Geflüchtete oder Asylberechtigte können ebenfalls Kindergeld in Deutschland bekommen. Die Formulare sind in mehreren Sprachen unter einer Sonderseite für Ausnahmefälle verfügbar.