Berlin. Es ist das Aus für die Krankmeldung in Papierformat. Ab Anfang 2021 sollen „gelbe Scheine“ ausschließlich digital übermittelt werden.

Der „gelbe Schein“ hat bald ausgedient. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, dass Krankmeldungen im Papierformat für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer abschafft. Künftig sollen stattdessen digitale Bescheinigungen an die Krankenkassen und den Arbeitnehmer übermittelt werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt, den das Bundeskabinett Mitte September gebilligt hatte. Altmaiers Entwurf umfasste mehrere Regelungen zum Bürokratieabbau.

Bislang läuft eine Krankschreibung folgendermaßen: Der Arzt stellt eine dreiteilige Bescheinigung auf gelben Papier aus – daher der Name „gelber Schein“. Ein Abschnitt muss der gesetzlich Krankenversicherte an den Arbeitgeber schicken, einen an die Krankenkasse, der dritte ist für die persönlichen Akten bestimmt.

Das soll nun ein Ende haben. „Der damit verbundene manuelle Bearbeitungsaufwand ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß“, hieß es deshalb im Referentenentwurf von Altmaiers Bürokratieentlastungsgesetz. Daher sollen die Krankmeldungen künftig ausschließlich digital übermittelt werden. Dabei sollen die Krankenkassen den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren.

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Neue Regeln gelten ab Januar 2021

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits eine Neuregelung auf den Weg gebracht, dass die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ab 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden sollen. Diese Regelung wird nun durch das verabschiedete Gesetz ergänzt. Die neuen Regelungen sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Nicht für alle gesetzlich Versicherten ist die Regelung neu. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) gibt es bereits ein Pilotprojekt für eine digitale Krankmeldung. Die sogenannte eAU der TK steht für „Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“. Über eine technische Schnittstelle schicke der Arzt die Krankmeldung direkt an die TK, heißt es dazu auf der TK-Homepage.

Im Jahr 2017 wurden rund 77 Millionen Bescheinigungen ausgestellt – diese Angaben des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden im Entwurf des Wirtschaftsministeriums zitiert.

Arbeitgeberverbände kritisieren Gesetzentwurf

Der Bundestag hat neben der digitalen Krankmeldung weitere Maßnahmen für weniger Bürokratie verabschiedet. So soll es künftig bei elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen Erleichterungen geben. Bei Hotelübernachtungen ist ein digitaler Meldeschein vorgesehen.

Spitzenverbänden der Wirtschaft gehen die Pläne nicht weit genug. „Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer und ein digitaler gelber Schein noch kein Bürokratieentlastungsgesetz“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, Steffen Kampeter, der dpa. „Wie spürbar bürokratische Entlastung von Unternehmen wirklich ist, zeigt sich in der Gesamtschau.“ (dpa/jkali)