Düsseldorf/München. Mit Hartz-IV-Beziehern in bestimmten Aspekten weniger hart umgehen als bisher? Nein, sagen Arbeitsminister aus vier Bundesländern. Es gehe um Anerkennung der Lebensleistung.

Arbeitsminister aus vier Bundesländern haben sich dafür ausgesprochen, mit Hartz-IV-Beziehern in bestimmten Aspekten weniger hart umzugehen als bisher.

Die Unionspolitiker aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern schlagen in einem Forderungskatalog an den Bund zum Beispiel vor, dass Bezieher von Grundsicherung mehr Erspartes und andere Sachwerte behalten dürfen als bisher. Über das Papier mit Vorschlägen für eine Reform der Hartz-IV-Regeln berichteten die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" ("WAZ"), die "Augsburger Allgemeine" sowie die "Stuttgarter Zeitung" und die "Stuttgarter Nachrichten".

Die Menschen sollten "nicht jeden selbst verdienten Groschen, den sie über die Jahre abgezwackt haben, aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf staatliche Hilfe bekommen", begründete NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) den Vorschlag gegenüber der "WAZ". Es gehe um Anerkennung der Lebensleistung.

Zudem sollen die Freibeträge für Aufstocker erhöht werden. Gemeint sind Menschen, die mit ihrer Arbeit so wenig Geld verdienen, dass sie staatliche Unterstützung brauchen. Künftig sollen sie mehr verdienen dürfen, ohne dass ihnen Leistungen gekürzt werden. Aus Sicht von Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner (CSU) könnte das Anreiz sein, damit die Betroffenen nicht nur 450-Euro-Minijobs annehmen, sondern auch einer besser bezahlten Tätigkeit nachgehen, wie sie der "Augsburger Allgemeinen" sagte. Bei dem Forderungskatalog machten auch Baden-Württembergs Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Harry Glawe (beide CDU) mit.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 mögliche Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger eingeschränkt und Leistungskürzungen, die bei Pflichtverletzungen drohten, für teilweise verfassungswidrig erklärt. Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Beziehern soll es dem Eckpunktepapier zufolge weiterhin geben. Sie sollen neu geregelt werden, um "verfassungssicher" zu sein, wie es heißt. So sollen die Leistungen des Hartz IV-Regelsatzes normalerweise um nicht mehr als 30 Prozent reduziert werden können, außerdem ist eine Härtefallprüfung vorgesehen.

In extremen Fällen soll das Sanktionsschwert aber noch schärfer sein: Menschen, die eine zumutbare Arbeit beharrlich ablehnen, sollen Leistungen im äußersten Fall sogar komplett gestrichen bekommen. Bei solchen beharrlichen Verweigerern handelt es sich dem Papier zufolge aber nur um einen sehr kleinen Personenkreis.

© dpa-infocom, dpa:201120-99-399043/2