Karlsruhe. Die Kandidatenliste der AfD zur Wahl in Sachsen ist zusammengestrichen worden. Die Partei klagte – und erzielte nun einen Teilerfolg.

Mehr als die Hälfte der Kandidaten hatte der Landeswahlausschuss von der Liste der AfD in Sachsen gestrichen – wegen Formfehlern. Das wollte sich die Partei nicht gefallen lassen und reichte Klage ein. Vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof gab es nun einen Teilerfolg.

Nach einer Entscheidung der Leipziger Richter vom Donnerstag darf die Partei bei dem Urnengang am 1. September mit 30 statt nur 18 Kandidaten antreten. Ein endgültiger Richterspruch in dem Rechtsstreit um ursprünglich 61 Kandidaten steht aber noch aus.