Köln. Seit 2019 war der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, für eine Kölner Kanzlei tätig. Eben diese Kanzlei vertritt nun die AfD bei ihrer Klage gegen Verfassungsschutz. Ein Grund für Maaßen, die Zusammenarbeit zu beenden.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, beendet seine Tätigkeit für die Anwaltskanzlei Höcker in Köln.

Grund dafür sei, dass Höcker die AfD in ihrem Klageverfahren gegen den Verfassungsschutz vertrete, teilte die Kanzlei in einer Erklärung auf ihrer Website mit. Maaßen komme in dem Verfahren möglicherweise als Zeuge in Betracht.

"Auch wenn ich mit diesem Fall nicht anwaltlich betraut war und nicht gehindert bin, als Zeuge auszusagen, besteht dennoch die Möglichkeit, dass meine Tätigkeit in der Kanzlei einen negativen Beigeschmack bekommt und eine etwaige Aussage als Zeuge in Zweifel gezogen wird, wenn ich auch als Anwalt mit der Klägerkanzlei zusammenarbeite", wurde Maaßen in der Mitteilung von Höcker zitiert.

"Um Schaden von allen Beteiligten abzuwenden und einen fairen Prozess zu ermöglichen, habe ich meinen Weggang um drei Monate vorgezogen." Maaßen war seit 2019 in beratender Funktion für Höcker tätig gewesen, wollte die Kanzlei den Angaben zufolge im Frühjahr aber sowieso verlassen.

Höcker vertritt die AfD derzeit in einem Klageverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die AfD hat dort unter anderem beantragt, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben. Nach Medienberichten wollte der Verfassungsschutz in dieser Woche eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit der AfD treffen. Demnach soll die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt werden.

Der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, kritisierte in dem Zusammenhang, er hege den "Verdacht auf einen veritablen Berufsrechtsverstoß".

Wenn Maaßen während seiner Amtszeit als BfV-Präsident mit der Prüfung einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD befasst gewesen sei, hätte die Höcker-Kanzlei das AfD-Klageverfahren nicht annehmen dürfen. Das gelte auch, wenn Maaßen selbst innerhalb der Kanzlei mit dem konkreten Verfahren nicht befasst gewesen sei. "Man kann der AfD, aber auch der beauftragten Kanzlei Höcker nicht raten, die Zusammenarbeit fortzusetzen", sagte Schellenberg. Höcker vertritt dagegen die Auffassung, dass "keine juristische Notwendigkeit" für das vorzeitige Ausscheiden Maaßens bestanden habe.

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