Berlin. Der umstrittene Vorsitzende Stephan Brandner (AfD) soll vom Rechtsausschuss abgewählt werden. Das beschlossen die anderen Fraktionen.

Wird der umstrittene Vorsitzende des Rechtsausschuss und AfD-Politiker Stephan Brandner in der kommenden Woche abgewählt? Ja. Zumindest wenn es nach den Obleuten aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD geht.

Das teilte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, mit. „Herr Brandner hat weder menschlich noch politisch die notwendige Eignung für den Vorsitz im Rechtsausschuss“, erklärte er.

Zuvor hatte der Geschäftsordnungsausschuss entschieden, dass die geltenden Regelungen eine Abberufung ermöglichten. „Die SPD-Fraktion bedauert zutiefst, dass sich der Geschäftsordnungsausschuss nach 70 Jahren parlamentarischer Geschichte heute erstmals mit dieser Frage befassen musste“, sagte der SPD-Abgeordnete Matthias Bartke. Brandners Verhalten mache dies jedoch unumgänglich.

Stephan Brandner sorgte mit Reaktion zu Halle für Aufregung

Der AfD-Politiker aus Thüringen hatte mit seinen Reaktionen auf den Terroranschlag in Halle mit zwei Toten und vielen Verletzten für Empörung gesorgt. Zuletzt hatte er die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg als einen „Judaslohn“ verunglimpft.

Die anderen Fraktionen im Rechtsausschuss hatten Brandner aufgefordert, seinen Vorsitz freiwillig niederzulegen. Sie werteten seine Äußerung als antisemitisch. Brandner lehnte jedoch einen Rücktritt ab.

Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags prüfte am Donnerstag, ob eine Abwahl auf der Basis der bestehenden, sehr unkonkreten Regelungen möglich ist. In Paragraf 58 der Geschäftsordnung steht lediglich: „Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat.“ (dpa/les)