Berlin. Die Rente soll besteuert werden, die Rentenbeiträge nicht – so der Plan. Doch der Übergang sorgt jetzt für eine Doppelbesteuerung.

  • Gute Nachrichten für Berufstätige: Die Rentenbeiträge sind bald voll von der Steuer absetzbar
  • Damit soll die Doppelbesteuerung von Renten endgültig abgeschafft werden
  • Im Alter könnten dafür hohe Kosten drohen

Berufstätige können in Deutschland bald viel Geld sparen. Denn die Rentenbeiträge sind ab 2023 voll von der Steuer absetzbar – und das zwei Jahre früher als bislang geplant. Damit soll eine mögliche „doppelte Besteuerung“ von Renten aus der Basisversteuerung verhindert werden. Dies kündigt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf der Ministeriumsseite an und setzt damit eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Lesen Sie hier: Diese Rentner werden durch den Wegfall der Doppelbesteuerung entlastet

Die Ampelregierung hatte darin vereinbart, den Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben bereits aufs kommende Jahr vorzuziehen statt ihn nach dem bisherigen Stufenplan erst 2025 umzusetzen. Zudem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 in geringerem Maße steigen als bisher vorgesehen.

Steuern auf Renten: Langsame Umstellung der Besteuerung

Die Besteuerung der Renten wird seit dem Jahr 2005 schrittweise im Zuge des Alterseinkünftegesetzes umgestellt. Und zwar von einer vorgelagerten auf eine nachgelagerte Versteuerung. Im Klartext:

  • Wurden früher die Rentenbeiträge während des Erwerbslebens voll versteuert, so bleiben sie künftig steuerfrei.
  • Im Gegenzug müssen Rentner und Rentnerinnen ihre Renten dann aber bis zu 100 Prozent versteuern.

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Betroffen sind die Renten aus der sogenannten Basisversorgung. Dies sind Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen („Rürup“-Renten).

Die Doppelbesteuerung der Rente könnte bald wegfallen.
Die Doppelbesteuerung der Rente könnte bald wegfallen. © imago images | MiS

Renten-Besteuerung richtet sich nach Beginn der Rentenzahlung

Die Höhe der Rentenbesteuerung richtet sich derzeit nach dem Renteneintrittsalter und ist nach Jahren gestaffelt. Dabei greift das Prinzip: Je früher man in Rente geht, desto geringer fällt die Besteuerung der Rente aus. So zahlen zum Beispiel Rentner, die 2006 in den Ruhestand gegangen sind, 52 Prozent auf ihre Altersbezüge. Wer dagegen 02022 in Rente geht, bezahlt schon 82 Prozent. Ab dem Jahr 2040 werden dann auf die komplette Rente Steuern fällig.

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    Mit der Neuregelung der Rentenbesteuerung reagierte bereits die vorangegangene Bundesregierung auf Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Mai 2021. Grundsätzlich bewerteten die Richter die Ausgestaltung der Rentenbesteuerung als verfassungskonform.

    SystemDie gesetzliche Rente funktioniert nach dem Äquvivalenz- und dem Solidarprinzip.
    Renten-ArtenGrund-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente
    AusnahmenSelbstständige und Freiberufler sind in der Regel von der Versicherungspflicht befreit.
    FinanzierungDie gesetzliche Rente in Deutschland ist grundsätzlich umlagenfinanziert.
    ProblemeDie Unterfinanzierung resultiert hauptsächlich aus der zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Deutschland.
    Drei SäulenDie Altersvorsorge in Deutschland umfasst die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge.
    UrsprungDie gesetzliche Rente wurde am 22. Juli 1889 unter Reichskanzler Otto von Bismarck offiziell eingeführt.

    Allerdings könnten künftige Rentenjahrgänge von einer „doppelten Besteuerung“ betroffen werden, so das Gericht. „Mit den nun angekündigten Gesetzesänderungen soll ein Beitrag dazu geleistet werden, eine mögliche „doppelte Besteuerung“ auch für die Zukunft zu vermeiden“, heißt es aus Bundesfinanzministerium von Christian Lindner.

    Doppelbesteuerung auf Renten - Was ist damit gemeint?

    Während Rentenversicherte ihre Beiträge bis dahin aus dem bereits versteuerten Einkommen abführen mussten und die Altersbezüge steuerfrei waren, wird es in Zukunft genau andersherum sein. In einer Übergangszeit ist seit 2005 schrittweise ein immer größerer Anteil der Versichertenbeiträge steuerfrei, während die Rente immer stärker belastet wird. Ab 2040 werden volle 100 Prozent der Rente versteuert. Gleichzeitig werden die Aufwendungen für die Altersvorsorge ab 2025 in voller Höhe steuerfrei sein. Von einer 40-prozentigen Besteuerung im Jahr 2005 verringert sie sich jährlich um zwei Prozent.

    Die Doppelbesteuerung von Renten könnte bald entfallen. Drohen hohe Kosten im Alter?
    Die Doppelbesteuerung von Renten könnte bald entfallen. Drohen hohe Kosten im Alter? © imago images | Maskot

    Während Rentenversicherte ihre monatlichen Beiträge bis 2005 aus dem bereits versteuerten Einkommen abführen mussten und die Altersbezüge steuerfrei waren, wird es in Zukunft genau anders herum sein. Dann werden die Renten voll versteuert und dafür die Beiträge nicht mehr. Der Übergang erfolgt schrittweise und über mehrere Jahre.

    So werden seit 2005 nach und nach immer größere Anteile der Versichertenbeiträge steuerfrei gestellt, während die Rente immer stärker belastet wird. Fachleute sprechen von einem Wechsel aus der vorgelagerten in die nachgelagerte Rentenbesteuerung, da einmal vor und einmal nach Renteneintritt Steuern fällig werden.

    Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.