Berlin. Ende Oktober läuft die Frist für eine freiwillige Steuererklärung ab. Das ist besonders für Menschen mit Anspruch auf Grundrente wichtig.
- Die Zeit läuft: Nur noch zwei Tage haben Rentnerinnen und Rentner Zeit, mehr Geld bei der Rente herauszuholen
- Denn dann endet die Frist für die Steuererklärung
- Wir zeigen, was Sie beachten müssen, um mehr Geld herauszuholen
Den 1. November sollten sich Bezieher und Bezieherinnen der Grundrente rot im Kalender markieren. Dann nämlich endet die Frist für die Abgabe der eigenen Einkommenssteuererklärung. Und die kann in diesem Jahr entscheidend sein, um eventuell höhere Zuschläge aus der Grundrente zu erhalten.
Grundsätzlich haben alle Rentner und Rentnerinnen Anspruch auf die Grundrente, die 33 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, während dieser Zeit aber unterdurchschnittlich verdient haben. Einen extra Antrag muss man dafür nicht stellen.
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Grundrente: Steuererklärung entscheidend für Höhe der Zuschläge
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überprüft automatische alle Bestandsrenten und legt dann die Höhe der Zuschläge fest. Dafür zieht die DRV auch das jeweilige Einkommen als entscheidendes Kriterium heran. Das Einkommen des Partners oder der Partnerin aus der Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird ebenfalls überprüft.
- Für Alleinstehende beträgt das Maximaleinkommen 1250 Euro
- Für Partnerschaften beträgt das Maximaleinkommen 1950 Euro
Hier kommt die Steuererklärung ins Spiel. "Für die Ermittlung dieses Einkommens werden unter anderem Daten aus der Einkommensteuerveranlagung, insbesondere das sogenannte zu versteuernde Einkommen, herangezogen", erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.
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Liegt dem Rentenversicherer keine aktuelle Steuererklärung vom Finanzamt vor, nimmt er das ihm bekannte Einkommen als Grundlage für die Prüfung. Dazu zählen:
- Die Bezüge der monatlichen Rente
- Übergangsgelder im Krankheitsfall oder während Qualifizierungsmaßnahmen
- Einnahmen aus der privaten Altersvorsorge
- Amtszulagen
- Entschädigungen
- Versorgungsbezüge
Grundrente: Pflege- oder Krankheitskosten können Zuschläge erhöhen
Von diesem Einkommen nimmt die DRV dann pauschale Abschläge vor. Doch bei der Steuererklärung können weitere Aufwendungen vom Einkommen abgezogen werden. Dazu zählen vor allem Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben. Aber auch Krankheitskosten oder Kosten des Pflegeheims können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
"Dadurch kann ein geringeres zu versteuerndes Einkommen ausgewiesen werden als die Einnahmen mit den pauschalen Abschlägen", erläutert Nöll. Die DRV zieht dann dieses geringere Einkommen zur Überprüfung heran, was im Endeffekt zu einer höheren Grunderente führt. Wobei die Zuschläge aus der Grundrente auf ein Maximum von 418 Euro festgelegt sind.
Grundrente: Weitere Fristen bei der Steuererklärung
Der 1. November gilt nur für diejenigen, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen. Wer einen Steuerberater hat oder einen Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt hat bis Ende Mai 2022 Zeit.
Die freiwillige Steuererklärung kann aber auch vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2017 läuft die Frist also zum Jahresende 2021 endgültig ab. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung lohnt sich beispielsweise bei hohen Werbungskosten oder anderen steuermindernden Aufwendungen.
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Besonderer Zeitdruck besteht bei Personen, die ihren Grundrentenbescheid mit der Höhe der Zuschläge bereits erreicht haben. Denn Widerspruch, sollten die Zuschläge beispielsweise zu niedrig ausgefallen sein, kann nur innerhalb eines Monats nach Erhalt eingelegt werden. Ist diese Frist verstrichen, gelten die festgelegten Zuschläge und eine Änderung ist nicht mehr möglich. (jas/dpa)
Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.