Dresden. Mit dem Prozess gegen die selbsternannte „Revolution Chemnitz“ beginnt eines der bedeutendsten Verfahren gegen Rechtsterrorismus.

Ein Jahr nach der Festnahme der mutmaßlichen rechtsextremen Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ beginnt am Montag am Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen acht Männer. Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten durch Anschläge einen Umsturz der demokratischen Ordnung in Gang setzten wollten.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat angesichts des Prozessauftaktes dazu aufgerufen, Rechtsextreme konsequent zu entwaffnen. „Hier brauchen wir entschiedenes und schnelles Handeln“, sagte die SPD-Politikerin unserer Redaktion.

„Im Waffenrecht brauchen wir die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden vor Erteilung einer Waffenerlaubnis. Wir dürfen nicht abwarten, bis Rechtsextremisten Waffen in die Hände bekommen.“

Das Ende der NSU-Terrorzelle sei nicht das Ende des rechten Terrors in Deutschland gewesen, warnte Lambrecht. „Wir sind gefordert, uns dieser Gefahr mit aller Kraft entgegenzustellen. Und das tun wir.“ Die Aufklärung gehe weiter, in den Parlamenten und auch durch die Justiz.

Die Justizministerin begrüßte das Verfahren gegen die Gruppe „Revolution Chemnitz“, die der Generalbundesanwalt als rechtsterroristische Vereinigung angeklagt hat. „Der Rechtsstaat handelt und erhöht den Verfolgungsdruck auf Rechtsextremisten“, stellte Lambrecht fest. „Polizei und Justiz arbeiten mit Hochdruck zusammen, um Strukturen und Netzwerke auszuleuchten und neue Gewalttaten zu verhindern.“

Der Generalbundesanwalt wirft der „Revolution Chemnitz“ vor, in einer Chat-Gruppe Anfang September 2018 unter dem Namen „Revolution Chemnitz“ eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben.

„Revolution Chemnitz“ soll Mord in Kauf genommen haben

Die 21- bis 32-Jährigen stehen unter dringendem Verdacht, rechtsterroristische Anschläge geplant zu haben. Nach Angaben des Oberlandesgerichts besteht der Verdacht, dass „auch Schusswaffen beschafft werden sollten, um unter Inkaufnahme der Tötung von Menschen einen Umsturz der demokratischen Ordnung in Gang zu setzen“.

Diese „Revolution“ sollte den Ermittlern zufolge „mit einem symbolträchtigen Geschehen am Tag der Deutschen Einheit“ eingeleitet werden.

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Ausländische Mitbürger, Politiker und das Establishment als mögliche Ziele

Ziele sollten ausländische Mitbürger und politisch Andersdenkende, „Vertreter des politischen Parteienspektrums und Angehörige des sogenannten gesellschaftlichen Establishments“ sein.

Den vermeintlichen Anschlägen kamen die Sicherheitsbehörden mit Festnahmen am 1. Oktober 2018 zuvor. Ein Großteil von ihnen soll zu den führenden Köpfen der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz gehören.

Hintergrund: Die gefährliche Parallelwelt der rechten Kampfsportler

Generalbundesanwalt: „Eines der bedeutendsten Verfahren im Bereich Rechtsterrorismus“

Fünf von ihnen sollen bereits am 14. September nach einer Demonstration der rechtsextremistischen Bewegung Pro Chemnitz als selbst ernannte Bürgerwehr eine Gruppe Jugendlicher in der Stadt überfallen haben. Sie sind auch wegen Landfriedensbruchs in besonders schwerem Fall angeklagt.

Für den Prozess, den der Generalbundesanwalt als „eines der bedeutendsten Verfahren im Bereich Rechtsterrorismus“ bezeichnete, sind zunächst Termine bis Ende April 2020 geplant.

Zuletzt fand die Polizei immer häufiger Waffen bei rechten Straftätern.

(dpa/epd/guhe)