Berlin. Kassenpatienten sollen in Deutschland schneller einen Termin beim Arzt erhalten. Das hat der Bundestag per Gesetz beschlossen.

Die Geschichte, die Jens Spahn sich für sein Terminservice-Gesetz zurechtgelegt hat, handelt von zwei Nachbarn. Der eine ist privat krankenversichert und bekommt schnell einen Termin beim Arzt. Der andere ist Kassenpatient und fragt sich, warum er sich erst Wochen später ins Wartezimmer setzen darf. „Das beschäftigt viele Bürger“, sagte Spahn am Donnerstag im Bundestag vor dem Beschluss des Gesetzes. Das wolle er ändern.

Der CDU-Politiker schafft aber nicht die privaten Versicherungen ab. Er will das Problem lösen, indem er Ärzten mehr Geld gibt: „Wer mehr behandelt, soll besser vergütet werden“, sagte Spahn. Die SPD spricht trotzdem vom „vielleicht wichtigsten Schritt in Richtung Abbau der Zweiklassenmedizin“ – so Fraktionsvize Karl Lauterbach. Insgesamt ist das Gesetz das umfangreichste im Gesundheitswesen in dieser Wahlperiode. Es enthält viele Neuerungen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Wie sollen Patienten schneller Termine bekommen?

Das Gesetz setzt hier an drei Punkten an. Erster Punkt: Die Terminservicestellen, die von Spahns Vorgänger Hermann Gröhe (CDU) eingeführt wurden, werden verbessert. Sie sollen nicht nur Termine bei Fachärzten vermitteln, sondern auch bei Haus- und Kinderärzten. Erreichbar sind sie nicht mehr nur unter regional verschiedenen Telefonnummern, sondern rund um die Uhr unter der bundesweit einheitlichen Nummer 116117 für den ärztlichen Notdienst.

Die Telefonzentrale entscheidet, wer als Notfall an die 112 durchgestellt wird, wer in die Notaufnahme eines Krankenhauses geschickt wird oder ins Wartezimmer einer offenen Arztpraxis. Die Terminservicestellen sollen auch online oder per Telefon-App erreichbar sein.

Kommentar: Warum die Krankenkassen die Beiträge senken müssen

Zweiter Punkt: Ärzte bekommen mehr Geld. Es gibt mehr Honorar für Fachärzte, die neue Patienten behandeln, also Patienten, die in den vergangenen zwei Jahren nicht in der Sprechstunde waren. Sie erhalten auch mehr Geld für Patienten, die über eine Terminservicestelle oder in dringenden Fällen über einen Hausarzt zu ihnen kommen.

Hausärzte, die für ihre Patienten in einem dringenden Fall einen Termin beim Facharzt machen können, bekommen einen Zuschlag. Überschreiten Ärzte ihr Budget, indem sie mehr verordnen als sie dürften, drohen ihnen weniger finanzielle Strafen als bisher.

Dritter Punkt: Ärzte mit eigener Praxis sollen ab sofort mindestens 25 Stunden in der Woche für gesetzlich versicherte Patienten da sein; bisher waren es 20 Stunden. Da die meisten Mediziner ohnehin mehr arbeiten, ist das eher eine symbolische Zahl. Sie soll aber helfen, Praxen mit hohem Anteil von Privatpatienten zur Behandlung von Kassenpatienten zu zwingen.

Fachärzte wie Augenärzte, Orthopäden oder Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, die zur Grundversorgung zählen, müssen mindestens fünf Stunden Sprechzeit pro Woche ohne Termin anbieten. Ärzte, die nicht Vollzeit arbeiten, können eine Zulassung für eine Dreiviertelstelle beantragen. Das andere Viertel bekommt ein anderer Arzt.

Wie können neue Arztpraxen auf dem Land entstehen?

In Gegenden mit zu wenigen Ärzten gibt es Zuschläge für die dortigen Praxen. Gibt es keine Ärzte, die sich dort neu niederlassen wollen, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen sie Versorgung mit eigenen Praxen sicherstellen. Sie sollen mit Kommunen oder örtlichen Krankenhäusern kooperieren.

Was ändert sich bei Heilmitteln und Hilfsmitteln?

Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und andere „Heilmittelerbringer“ sollen künftig selbst entscheiden, welche Therapie sie wie lange anwenden. Der Arzt stellt ihnen nur noch eine Blankoverordnung aus. In welchen Fällen dies möglich ist, muss bis November 2020 vereinbart werden. Bei Hilfsmitteln, also Rollstühlen, Rollatoren, Atemgeräten, sollen Krankenkassen nicht mehr automatisch die billigste Versorgung wählen.

Hintergrund: Das ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz

Gibt es mehr Geld für Zahnersatz?

Ja. Gesetzlich Versicherte bekommen schon jetzt einen festen Zuschuss ihrer Kasse für Brücken oder Kronen. Dieser „Festzuschuss“ beträgt aktuell 50 Prozent der Kosten für die Basisversorgung. Ab Oktober 2020 werden es 60 Prozent sein. Weil sich der Zuschuss erhöht, wenn ein Patient im Bonusheft seine Zahnarztbesuche dokumentiert, steigen auch diese Boni: Bei lückenlosem Heft beträgt der Festzuschuss künftig nach fünf Jahren 65 Prozent und nach zehn Jahren 75 Prozent der Kosten.

Wann kommt die elektronische Patientenakte?

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll endlich Fahrt aufnehmen. Alle Krankenkassen müssen deshalb bis 2021 ihren Versicherten solche Akten anbieten. Wer will, soll auch ohne elektronische Gesundheitskarte mit seinem Telefon oder per Tablet auf medizinische Daten zugreifen können. Krankenscheine (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) sollen ab 2021 von Ärzten nur digital an die Kassen übermittelt werden.

Gibt es weitere Leistungen?

Das Gesetz enthält noch eine unübersehbare Fülle an weiteren Neuerungen. Wer Gefahr läuft, sich mit HIV zu infizieren, kann von seiner Kasse künftig vorbeugende Medikamente bekommen. Krebspatienten können Eizellen und Samen einfrieren lassen. Die Chefs von Krankenkassen bekommen bis 2027 keine Gehaltserhöhung.

Was kostet das Gesetz?

Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit rund zwei Milliarden Euro, die jedes Jahr zusätzlich aus Krankenkassenbeiträgen finanziert werden müssen. Die Krankenkassen behaupten, es seien mehr als drei Milliarden Euro. Die größten Posten sind rund 800 Millionen Euro mehr für die Ärzte, 600 Millionen Euro Mehrausgaben für die Heilberufe und weitere 600 Millionen Euro für die höhere Erstattung beim Zahnersatz.

Was sagen Kritiker?

Die Opposition meint, das Ziel schnellerer Arzttermine werde nicht erreicht. Je nach Partei ist das Gesetz praxisfremd (AfD), zu bürokratisch (FDP) oder zu teuer (Linke und Grüne). Ärzte und Kassen finden es nicht zielgerichtet.