Berlin. Einen Hund zu haben, ist mit nicht gerade wenig Kosten verbunden. Steuerzahler können einige davon allerdings absetzen. Ein Überblick.

Welche Kosten kann man eigentlich von der Steuer absetzen? Faktoren wie berufsbedingte Umzüge sind den meisten Menschen mittlerweile bekannt. Was Steuerzahler mit Hund allerdings oft nicht wissen: Einige Kosten der flauschigen Familienmitglieder können ebenfalls erstattet werden. Lesen Sie hier die wichtigsten Tipps für Hundehalter.

Steuer: Welche Kosten Hundehalter absetzen können

Vorweg: Das Halten von Hunden stellt in den meisten Fällen ein Privatvergnügen dar. Entsprechend sind die Kosten, die private Halter absetzen können, überschaubar.

Hundehaftpflichtversicherung: Die Beiträge für eine Haftpflichtversicherung lassen sich vollständig absetzen. Diese zählen als Sonderausgaben und können entsprechend eingetragen werden. Haben Sie ein Versicherungspaket für Ihren Vierbeiner abgeschlossen, das neben der Haftpflichtversicherung auch eine Krankenversicherung umfasst, können Sie die Teilkosten absetzen.

Hundefriseur: Was die Pflege Ihres Hundes betrifft, können die Kosten nicht immer abgesetzt werden. Es gilt: Rechnungen können lediglich als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass die Leistung allerdings bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden muss. Wer einen Salon aufsucht, muss die Kosten selbst tragen.

Hundeversorgung durch Dritte: Auch was die Versorgung des Hundes durch andere Personen betrifft, können Steuerzahler ein paar Kosten absetzen. Wenn Sie verreisen, können Sie die Kosten, die für Ihre Vertretung entstehen, ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Auch in diesem Fall bedeutet das, dass ihr Hund in Ihrem Zuhause versorgt werden muss.

Hierbei können zum Beispiel Fahrtkosten des privaten Hundebetreuers und Arbeitskosten eingetragen werden. Zu Arbeitskosten zählen alle Aufwendungen, die normalerweise der Hundehalter übernimmt. Dazu zählte das Gassi-Gehen. Kosten für Hundetagesstätten werden nicht übernommen.

Steuererklärung: Diese Kosten müssen Hundebesitzer selbst tragen

Deutlich länger ist die Liste mit Kosten, die Hundehalter selbst tragen müssen: Anschaffungskosten, Rechnungen des Tierarzts und die Hundesteuer können nicht abgesetzt werden.

Auch Futter, Spielzeug, Pflegeutensilien und mehr können nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Lesen Sie auch: Steuererklärung selber machen – Was brauche ich?

Hunde: Bei diesen Vierbeinern gelten Ausnahmeregeln

Handelt es sich bei Ihrem Vierbeiner um einen Diensthund, werden die Wegbegleiter als eine Art Arbeitsmittel angesehen. Daher können sämtliche Aufwendungen als Werbungskosten eingereicht werden, darunter auch die Krankenversicherung.

Auch Hunde mit wichtigen Aufgaben stellen Ausnahmefälle dar. Blindenhunde sind häufig von der Steuer befreit. Zudem übernehmen Krankenkassen die Kosten, die für die Zucht und Ausbildung von Assistenzhunden entstehen.

Therapiehunde werden dagegen nicht finanziell von Krankenkassen unterstützt. Dennoch können Sie die Anschaffung und Versicherungskosten steuerlich geltend machen, sofern ein Arzt die Notwendigkeit der Anschaffung sieht.