Erfurt. Seit Karfreitag gelten einheitliche Regeln für Reiserückkehrer aus dem Ausland. Sie müssen 14 Tage in Quarantäne bleiben.

Im Kampf gegen das neue Coronavirus ordnet Thüringen für Einreisende aus dem Ausland eine zweiwöchige Quarantäne an. Die entsprechende Verordnung sei erlassen worden und sei zum Freitag in Kraft getreten, teilte die Staatskanzlei in Erfurt mit. Die Regelung soll bis einschließlich 19. April gelten.

Laut Verordnung müssen sich Menschen nach der Einreise aus dem Ausland auf direktem Weg „in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft“ begeben und sich dort zwei Wochen aufhalten. Sie müssen sich bei Behörden melden. Während der Quarantäne ist es Betroffenen „nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören“.

Mit der Verordnung folge Thüringen Vorgaben der Bundesregierung, hieß es in einer Mitteilung vom Karfreitag. „Wir fordern der Bevölkerung mit den Einschränkungen des öffentlichen Lebens bis hin zu Grundrechtseinschränkungen sehr viel ab“, so Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke). Daher sei es wichtig, Maßnahmen bestmöglich abzustimmen. Sie sei aber skeptisch, die Regelung pauschal auf sämtliche Reiserückkehrer anzuwenden, während es in einigen Regionen der Welt ein geringeres Infektionsrisiko als in Thüringen gebe.

In Details unterscheide sich Thüringens Verordnung von der Regelung, auf die sich Bund und Länder am Mittwoch geeinigt hatten. So sei Reiserückkehrern, die sich in Quarantäne begeben müssen, in Thüringen gestattet, zu arbeiten, sofern das zu Hause möglich ist.

Ausnahmen gelten für verschiedene Berufsgruppen wie Lastwagenfahrer, Piloten und medizinisches Personal. Bei Verstößen sind Bußgelder vorgesehen. Auf die Regelungen hatten sich Bund und Länder am Mittwoch verständigt.

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