Berlin. Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf für Tierwohlkennzeichnung voran. Beim Bauernverband gibt es sofort Kritik am Label.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens auf den Weg gebracht. In dem 44-seitigen Gesetzentwurf, der unserer Redaktion vorliegt, werden zahlreiche Anforderungen zur Haltung von Tieren, den Transport und die Schlachtung von Tieren festgelegt, von denen Lebensmittel gewonnen werden.

Wer das Tierwohllabel missbräuchlich auf Lebensmitteln nutzt, wird mit einer „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe“ bestraft, heißt es in dem Entwurf. Die Kriterien zur Erzeugung müssen „eindeutig über den gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen der Tierschutzstandards“ liegen.

Zu den aufgeführten Punkten zählen unter anderem Bestimmungen zur Ernährung, Käfighaltung und Lichtverhältnissen in Ställen. Das Tierwohllabel soll den Verbrauchern beim Einkauf von Fleisch mehr Transparenz bieten, Landwirte unterstützen und zu einer Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung führen, heißt es in dem Entwurf.

Freiwilliges Tierwohllabel: Zusammenarbeit der Ministerien

Wer seine Lebensmittel mit dem Tierwohllabel auszeichnen möchte, muss bestimmte, über den gesetzlichen Mindesttierschutzstandard hinausgehende Anforderungen an das Tierwohl erfüllen. Die Verwendung des Tierwohlkennzeichens ist freiwillig.

Wer das Tierwohllabel missbräuchlich auf Lebensmitteln nutzt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Die konkreten Details und Bedingungen müssen jedoch noch definiert werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die konkreten Anforderungen für die Tierhaltung per Rechtsverordnung und „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit“ regeln soll. Eine Zustimmung des Bundesrates ist unterdessen nicht erforderlich. Diverse Supermarktketten wie Aldi hatten angekündigt, ein eigenes Tierwohllabel zu etablieren – Food Watch reagierte höchst kritisch.

Bauernverband hält Gesetzentwurf für falsch – Abgabe wichtiger Kompetenzen

Die Abstimmung mit dem Umweltministerium stößt beim Deutschen Bauernverband auf starke Kritik und Ablehnung: „Ich halte von dem Entwurf nichts! Was in dem Gesetzentwurf für das Tierwohllabel steht kommt einem Offenbarungseid des Bundeslandwirtschaftsministeriums gleich“, sagte Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied unserer Redaktion.

„Das Bundeslandwirtschaftsministerium gibt originäre Kompetenzen an das Bundesumweltministerium ab“, bemängelt Rukwied. „Wenn solche Vorgaben nur noch im Einvernehmen mit dem Umweltministerium festgelegt werden können, das keine Kernkompetenzen in Bereichen wie Tierernährung besitzt, dann habe ich große Zweifel am Erfolg des Tierwohllabels in der Praxis“, unterstreicht Rukwied.

Zuletzt wurde diskutiert, ob Fleisch teurer werden muss. Allerdings glauben viele, dass eine Fleischsteuer den Konsum nicht einschränken würde.

Bundesagrarministerin Klöckner hatte auch eine Kennzeichnungspflicht von Eierspeisen gefordert. (FMG)