Berlin. Die Erdbeben in der Türkei sorgen für erschreckende Bilder. Viele haben Reisen in das Land geplant. Darauf müssen Sie jetzt achten.

Die Bilder aus den Erdbebengebieten der Türkei gehen um die Welt. Der Südosten des Landes ist besonders stark betroffen. Viele haben nicht nur Verwandte in den Regionen, sondern auch Reisen in die Türkei geplant. Nun stellt sich die Frage, kann und sollte man seinen Urlaub in das Land antreten?

Wer schon vor Ort ist, solle sich umsichtig verhalten und die Anweisungen der lokalen Behörden befolgen, schreibt das Auswärtige Amt. Am stärksten betroffen seien die Provinzen Kahramanmaraş, Gaziantep, Hatay, Adana, Malatya, Diyarbakir, Şanliurfa, Adiyaman, Kilis und Osmaniye.

Die Regionalflughäfen von Hatay, Kahramanmaras und Gaziantep sind derzeit gesperrt sind, so berichtet es der ADAC. Hier starten vor allem Inlandsflüge von Turkish Airlines und Pegasus. Wer in die betroffenen Gebiete reisen möchte, sollte sich laut Alexander Schnaars, Unternehmenssprecher des Automobilclubs vor Antritt der Reise nach der Lage vor Ort erkunden.

Sind Touristengebiete von den Erdbeben betroffen?

Die wichtigsten Touristenzentren der Türkei sind nicht von dem Erdbeben betroffen. Beliebte Regionen, wie Istanbul oder die Badeorte an der türkischen Riviera wie Side, Antayla oder Alayna liegen mehrere hundert Kilometer von den Epizentren entfernt. Es gibt zwar auch zwischen Anamur und Antakya im Südosten der Türkei Strände, diese werden aber selten von Pauschalurlaubern besucht.

Für die spezifische Region sollten sich Urlauber genau informieren. „Es ist möglich, dass auch touristische Einrichtungen kurzfristig zur Überprüfung der Schäden nicht zugänglich sind. Informationen über gegebenenfalls geschlossene Museen, Kirchen, etc. erhält man bei den Fremdenverkehrsämtern vor Ort“, so Schnaars.

Welche Rechte haben Reisende bei einem geplanten Urlaub in der Türkei?

Wenn eine Naturkatastrophe die Region trifft, in der Reisende Urlaub geplant haben, dann gelten im Reiserecht außergewöhnliche Umstände. Pauschalurlauber können diesen dann ohne Stornogebühren stornieren. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: „So müssen die Umstände (Waldbrand, Erdbeben, etc.) unmittelbar oder in unmittelbarer Nähe des Urlaubsorts auftreten und die Anreise oder die Durchführung der Reise muss erheblich beeinträchtigt sein“, erklär Schnaars.

Bei individuell gebuchten Reisen ist die Lage etwas komplizierter. So können Hotel, Flüge oder Unterkünfte, die einzeln gebucht wurden nicht einfach kostenfrei storniert werden. „Wenn eine Unterkunft bspw. einzeln gebucht wurde, kann man nicht einfach stornieren, solange die Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist. Hier muss man auf Kulanz des Anbieters hoffen“, so der Unternehmenssprecher vom ADAC.

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Angst vor weiteren Erdbeben: Ist die Reise stornierbar?

Reisende können auch nicht kostenfrei zurücktreten, wenn der Zielflughafen und der Hotelaufenthalt nicht durch die außergewöhnlichen Umstände beeinträchtigt sind.

Wer weitere Nachbeben befürchtet und deshalb den Urlaub nicht antreten will, der muss mit Rücktrittskosten rechnen: „Die Angst vor weiteren Erdbeben allein reicht in der Regel nicht aus, um von einem Reisevertrag (wegen außergewöhnlicher Umstände) kostenfrei zurücktreten zu können“, sagt Schnaars. Reiserücktrittsversicherungen decken zudem in der Regel keine Naturereignisse ab.

Es muss also bei jeder Reise individuell geschaut werden, welche Rechte Urlauber in dieser Ausnahmesituation haben.

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