Berlin. Gentechnik in der Landwirtschaft? Eine Mehrheit ist gegen gentechnisch veränderte Pflanzen in Deutschland, wie eine Umfrage zeigt.

Die Mehrheit der Deutschen spricht sich gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland aus: rund 65 Prozent geben dies an. Zu diesem Schluss kommt eine repräsentative Umfrage des Online-Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag unserer Redaktion.

Insgesamt 23 Prozent der Befragten wollen den Anbau hingegen grundsätzlich erlauben. Eine unterschiedliche Haltung haben Männer und Frauen bei dem Thema: Während sich 71 Prozent der Frauen klar gegen den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft aussprechen, sind es unter den Männern 59 Prozent.

Beim Einkauf im Supermarkt scheint die Gentechnik bei den Deutschen indes keine große Rolle zu spielen. Nur knapp 41 Prozent der Befragten gaben an, beim Lebensmittelkauf auf ein Siegel für Gentechnikfreiheit zu achten. Rund 52 Prozent achten nicht darauf. Frauen achten deutlich häufiger darauf (rund 49 Prozent) als Männer (33 Prozent).

In Deutschland findet derzeit zwar kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen statt. Es gibt in der EU aber rund 60 Importzulassungen für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel. Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung ist der überwiegende Teil der jährlichen EU-Sojaimporte von insgesamt rund 35 Millionen Tonnen gentechnisch verändert.

Die Debatte um gentechnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel ist in dieser Woche wieder aufgekommen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag zugunsten des Bayer-Konzerns entschieden hatte: Die Unternehmenstochter Monsanto darf demnach weiterhin Produkte mit einer genmanipulierten Sojabohne verkaufen. Vorangegangen war eine Klage von drei Nichtregierungsorganisationen (NGO) vor dem Gericht in Luxemburg.

Die EU-Kommission hatte 2012 den Vertrieb von Lebens- und Futtermitteln, die die Bohne MON 87701×MON 89788 enthalten, erlaubt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte zudem eine positive Empfehlung ausgesprochen. Die Klägerinnen hatten argumentiert, dass es keine ausreichende Überprüfungen von Risiken gegeben habe. (les/ac)