Hamburg. Die IS-Terroristen verfolgen Jesiden und versklaven Frauen. Nun ergeht ein Urteil gegen die Witwe des Terroristen und Rappers Cuspert. Der Vorwurf: Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Im Hamburger Prozess um die Versklavung zweier Jesidinnen wird heute das Urteil erwartet. Angeklagt ist die 37-jährige Omaima A., Witwe des IS-Terroristen und Rappers Denis Cuspert ("Deso Dogg").

Ihr wird vorgeworfen, als Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung nach dem Völkerstrafgesetzbuch geleistet zu haben (Az.: 4 St 1/21).

Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren für die Angeklagte. Unter Einbeziehung einer bereits rechtskräftigen Verurteilung zu dreieinhalb Jahren solle sich eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren ergeben, erklärte eine Gerichtssprecherin. Der Verteidiger schloss sich der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft an.

Nach einer Verständigung auf einen Strafrahmen hatte die Angeklagte zu Prozessbeginn vor dem Staatsschutzsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht eingeräumt, dass sie Anfang 2016 ihre Wohnung in der syrischen Stadt Rakka von den Sklavinnen einer Freundin reinigen ließ. "Ich zeigte den beiden Sklavinnen die Wohnung und sagte ihnen, welchen Bereich sie putzen sollten", hieß es in einer Erklärung. Es sei ihr klar gewesen, dass sich die beiden Jesidinnen gegen ihren Willen in der Wohnung aufhielten.

Vergangenheit von Omaima A.

Die in Hamburg geborene Deutsch-Tunesierin distanzierte sich vom IS und bedauerte ihr "Fehlverhalten". Sie bat die beiden Jesidinnen, von denen eine als Nebenklägerin zugelassen wurde, um Entschuldigung.

Omaima A. war bereits am 2. Oktober 2020 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil ist seit März rechtskräftig und die Angeklagte verbüßt zurzeit die Strafe. Zu Beginn des zweiten Prozesstages hatten sich die Beteiligten auf einen Strafrahmen geeinigt.

Die heute 37-Jährige war Anfang 2015 mit drei kleinen Kindern ihrem damaligen Mann nach Syrien gefolgt. Nach dem Tod ihres Mannes im Frühjahr 2015 heiratete sie dessen Freund Cuspert. Der Berliner Gangsterrapper hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und stand in den USA auf der Terrorliste. Medienberichten zufolge wurde er 2018 in Syrien bei einem Luftangriff getötet. Anfang September 2016 war Omaima A. kurz vor der Geburt ihres vierten Kindes über die Türkei nach Deutschland zurückgeflogen.

Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Ulrike Taeubner, warum sie als junge Mutter mit ihren Kindern in das IS-Gebiet gereist sei, gab es nur eine vage Antwort: Vielleicht sei es das Islamische, der Schleier gewesen, sagte sie. "Ich weiß es nicht." Von der Herrschaft des Islamischen Staates habe sie "echt wenig" mitbekommen.

© dpa-infocom, dpa:210722-99-471721/3