Berlin. Redner aller Fraktionen diskutierten die Frage: Soll eine Blutuntersuchung bei Risikoschwangerschaften von den Kassen bezahlt werden?

Für Claudia Schmidtke (CDU) sind Kinder mit Down-Syndrom ein „wunderbares Geschenk“. Das müsse in Zukunft stärker in den Vordergrund gestellt werden. Die Medizinerin setzte damit ein Zeichen zum Anfang einer der wichtigsten ethischen Debatten des Jahres im Bundestag.

Es geht um einen genetischen Bluttest auf Trisomie 21 vor der Geburt – und die Frage, ob Kassen diesen bei Risikoschwangerschaften bezahlen. Claudia Schmidtke ist dafür. Ihr Argument: Eine für das ungeborene Kind gefährlichere Fruchtwasseruntersuchung ist schon länger Kassenleistung. Es sei nicht rational, den weniger gefährlichen Test nicht zuzulassen. Ähnlich argumentierte Karl Lauterbach (SPD), ebenfalls Arzt. Seiner Meinung nach dürfe der bessere Test nicht vorenthalten werden.

Trisomie-21-Test: Viel Kritik an FDP-Tweet

Ethische Debatten im Bundestag sind immer etwas Besonderes, weil die Meinungen quer durch die Fraktionen gehen – und in den Fraktionen vorher keine Linien vorgegeben werden. Die übergeordnete Fragestellung bei der Diskussion am Donnerstagmorgen: Wie gehen wir mit Menschen mit Behinderung um? Und auch: Welche Gesellschaft wollen wir sein?

In den Tagen zuvor hatte es scharfe Kritik an einem FDP-Tweet zum Trisomie-21-Bluttest gegeben. Der Text lautete: „Wir fordern, dass die Tests zur Kassenleistung werden.“ Dazu war ein Foto eines Kinds mit Down-Syndrom zu sehen. Die FDP löschte den Tweet schnell, doch er war in der Welt. Der FDP-Abgeordnete Jens Beeck entschuldigte sich in der Debatte noch einmal.

Kritik: Trisomie-21-Bluttest fördere Selektion

Dagmar Schmidt (SPD) ist selbst Mutter eines Kindes mit Down-Syndrom. Und sie erinnerte daran: „Es gibt auch ein Recht auf Nichtwissen.“ Sie kritisierte zudem: Ärzte seien oft nicht in der Lage, nach einem Test darüber zu beraten, wie mit den Ergebnissen umzugehen sei. Lesen Sie hier alles Wichtige zur Diskussion um den Test für Trisomie 21.

Gegen die Zulassung des Tests als Kassenleistung argumentierte Corinna Rüffer von den Grünen. Der Test diene der Selektion, sagte sie, könne nicht dazu dienen zu heilen, weil das Down-Syndrom keine Krankheit sei. Sie erinnerte daran, dass in den meisten Fällen, in denen bei einem ungeborenen Kind Trisomie 21 festgestellt wird, die Eltern sich letztlich für eine Abtreibung entscheiden.

Die Gesellschaft sei immer noch außerordentlich ungeübt im Umgang mit Behinderungen, achte zu viel auf Leistungsfähigkeit und Gesundheit. Cornelia Möhring (Linke) sagte, Behinderungen seien immer noch ein Armutsrisiko.

Evangelische Kirche für Trisomie-21-Test auf Kassenkosten

Der AfD-Abgeordnete Volker Münz hält negative Auswirkungen für möglich, wenn der Test zugelassen wird: „Die Erwartungshaltung der Mütter und Väter, aber auch der Gesellschaft, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, wird größer werden.“ Es bestehe die große Gefahr, dass sich in der Bevölkerung die Einstellung zu Menschen mit Behinderung negativ verändere.

Eine Abstimmung über das Thema gab es nicht. Die Entscheidung, ob die Kassen den Blut-Test bei Risikoschwangerschaften bezahlen, fällt am Ende der Gemeinsame Bundesausschuss des Gesundheitswesens. (Alexander Kohnen)