Berlin. Das französische Wahlsystem wirkt einfacher als unser Bundestagswahlrecht. Doch ist es auch besser für die Bürgerinnen und Bürger?

Wenn Frankreich bei den Präsidentschaftswahlen am 10. April ein neues Staatsoberhaupt wählt, schaut auch Deutschland auf das Nachbarland. Die Wahlsysteme in Frankreich und Deutschland unterscheiden sich allerdings in vielerlei Hinsichten. Ungewöhnlich ist das nicht: In der ganzen Welt gibt es mehr als 250 unterschiedliche Wahlverfahren, die in demokratischen Ländern aus zwei Grundsystemen hervorgehen. Ein genauer Blick verdeutlicht die Unterschiede und die Vor- und Nachteile.

Die Basis der verschiedenen Wahlsysteme bilden die sogenannte Mehrheitswahl und die Verhältniswahl. Eine Variante der Verhältniswahl – dem am meisten verbreiteten System – nutzt zum Beispiel die Bundesrepublik. Ausarbeitungen der Mehrheitswahl nutzen unter anderem Frankreich, Großbritannien, Kanada und die USA.

Der wichtigste Unterschied ist dabei die Umwandlung der Stimmen in Mandate – also wie das endgültige Parlament zusammengesetzt wird, sobald die Resultate der Wahl feststehen. So entscheidet sich, wer in einem Land Macht innehält und politische Entscheidungen treffen darf. Die Wahlsysteme haben folglich einen direkten Einfluss über die Zukunft eines Landes.

Frankreich-Wahlen: So funktioniert das französische Wahlsystem

Frankreich nutzt für die Präsidentschaftswahlen ein absolutes Mehrheitswahlsystem und für die Wahl der Französischen Nationalversammlung ein romanisches Mehrheitswahlsystem. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass der oder die Kandidierende oder die Partei mit den meisten Stimmen gewinnt.

Holt etwa im ersten Wahlgang am 10. April niemand die absolute Mehrheit der Stimmen, gibt es am 24. April einen zweiten Wahlgang. Diese zweite Runde ist allerdings lediglich eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidierenden mit den meisten Stimmen im ersten Wahlgang.

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron ist am Ende seiner ersten Amtszeit.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron ist am Ende seiner ersten Amtszeit. © dpa

Bei der romanischen Mehrheitswahl nehmen nicht nur die beiden Kandidierenden mit den meisten Stimmen am zweiten Wahlgang teil, sondern alle, die bestimmte Teilnahmebedingungen mit den ersten Wahlresultaten erfüllt haben. Die genaue Ausgestaltung des romanischen Wahlrechts und seiner Hürden kann in jedem Land unterschiedlich ausfallen.

Welche Nachteile hat das französische Wahlsystem?

Ein wichtiger Nachteil des Mehrheitswahlsystems liegt darin, wie radikal Kandidaten und Kandidatinnen nach dem ersten Wahlgang ausgemistet werden. Nur die beiden Kandidierenden mit den meisten Stimmen schaffen es in die zweite Runde. Damit können Stimmberechtigte strategisch wählen und ihre Stimme im ersten Wahlgang so platzieren, dass die Konkurrenz für ihren Favoriten es nicht in die zweite Runde schafft. Gleichzeitig wählen sie damit eine Opposition, die ihre politische Meinung nicht unbedingt widerspiegelt.

  • In der französischen absoluten Mehrheitswahl bekommen die Gewinner und Gewinnerinnen alles.
  • Die Stimmen für die anderen Kandidierenden haben keine Auswirkung auf die finale Regierung.
  • Kleine oder neue Parteien haben es damit sehr schwer, einen Platz im Parlament zu bekommen.

Das bedeutet auch, dass das Parlament nicht besonders vielseitige Positionen vertritt und die Meinungspluralität in der Bevölkerung möglicherweise nicht repräsentiert. Gleichzeitig kann eine Regierung, in der eine Partei besonders viel zu sagen hat, schneller politische Entscheidungen treffen.

Die Mehrheitswahl sieht sich außerdem oft mit der Kritik konfrontiert, dass es sich dabei um eine sehr personengebundene Wahl handele. Populäre Persönlichkeiten können so durch ihre Beliebtheit schnelle Erfolge erzielen, die allerdings ein enormes Gewicht für die politische Zukunft eines gesamten Landes wichtig sind – siehe Donald Trump.

Das deutsche Wahlsystem – einfach erklärt

Den Bundestag in Deutschland formt seit 1949 ein System der personalisierten Verhältniswahl. Die Wähler und Wählerinnen haben zwei Stimmen: eine Erststimme für die Direktkandidierenden in den 299 Wahlkreisen und eine Zweitstimme, mit der die Parteien im Parlament ihre Sitze verteilen. Das deutsche Bundestagswahlrecht kombiniert so die Personenwahl von Wahlkreisbewerbern und -bewerberinnen nach dem Prinzip der Mehrheitswahl (Erststimme) und Landeslistenwahl der Parteien nach dem Prinzip der Verhältniswahl (Zweitstimme).

Das klingt kompliziert, lässt sich aber einfach zusammenfassen: Wer mit den Erststimmen in seinem Wahlkreis gewinnt, darf unabhängig vom Ergebnis der Partei per Direktmandat in den Bundestag. So sollen alle Regionen in der Regierung vertreten sein.

Je mehr Zweitstimmen an eine Partei gehen, desto mehr Sitze im Bundestag darf diese mit Abgeordneten ihrer Partei besetzen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Partei mehr als fünf Prozent der Stimmen erhalten hat – die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde. Ausnahme: Eine Partei mit mindestens drei Direktmandaten darf auch unabhängig von dieser Hürde ins Parlament.

Für die Landtagswahlen und Kommunalwahlen gelten allerdings andere Systeme als für die Bundestagswahl.

Das deutsche Wahlsystem hat einen großen Nachteil

Das deutsche Bundestagswahlsystem hat in erster Linie ein Zahlenproblem. Das bedeutet, dass eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimme erhalten kann, als ihr eigentlich Plätze über die Zweitstimme zustehen würden. In diesem Fall spricht man von Überhangmandaten. Wenn das passiert, werden die Sitze der anderen Parteien erhöht, um die Kräfte auszugleichen. Das bedeutet aber auch, dass der Bundestag immer weiter wächst.

Damit gehen viele Probleme einher: Deutschland hat eines der größten Parlamente der Welt, und die Kosten dafür sind hoch – besonders für die Abgeordneten und ihre Mitarbeitenden. Je mehr Sitze vergeben werden, desto mehr Platz muss her. Auch die Umbauarbeiten kosten die Steuerzahlenden Geld.

Zudem verlangsamen sich die Arbeitsprozesse, wenn der Bundestag zu groß wird. Die parlamentarische Arbeit wird durch übergroße Fraktionen und Arbeitsgruppen komplizierter. Es gibt daher seit langem Diskussionen um eine Reform des Bundestagswahlrechts – etwa durch weniger Wahlkreise oder eine Obergrenze der Sitzplätze.

Der 20. Deutsche Bundestag hat 736 Sitze.
Der 20. Deutsche Bundestag hat 736 Sitze. © imago images/Political-Moments

Eine grundsätzliche Kritik an der Verhältniswahl richtet sich gegen die Distanz der Wählenden zu den Abgeordneten. Verteilt die Parteien die Sitze an ihre Abgeordneten, gehen diese oft an unbekanntere oder unbeliebtere Kandidatinnen und Kandidaten, zu denen die Wählerschaft selbst keinen Bezug hat. So kann es sein, dass die gewählten Parteien entscheiden, welche Personen sie effektiv in die Regierung setzen – und nicht die Wähler und Wählerinnen selbst.

Verhältniswahl oder Mehrheitswahl – Was ist besser?

So unterschiedlich die beiden Wahlsysteme sind, so schwer ist es, einen Zusammenhang zwischen ihren Grundsätzen und der Funktionalität eines fertigen Parlaments herzustellen. Wie gut eine Demokratie funktioniert, hängt letzten Endes von den Vertreterinnen und Vertretern des Volkes ab. Sowohl das deutsche als auch das französische Wahlsystem haben entscheidende Nachteile – und starke Vorteile. Was besser ist, lässt sich nicht eindeutig beantworten.

In der Mehrheitswahl entscheidet die Mehrheit des Volkes, wer die Regierung bildet. Gleichzeitig spiegelt die Stärke der Fraktionen nicht die Stimmenanteile der Parteien wieder. Minderheitsmeinungen sind somit kaum repräsentiert. Allerdings ist es in diesem System wahrscheinlicher, dass sich Regierungen öfter komplett neu bilden.

In der Verhältniswahl kann zwar auch eine Partei die absolute Mehrheit erhalten, und auch große Veränderungen sind hier möglich. Es kann aber auch sein, dass eine Koalitionsregierung aus Parteien gebildet wird, die erst im Zusammenschluss die Mehrheit erreichen. Damit kann eine Partei nicht rücksichtslos eigene Interessen verfolgen, viele Meinungen und Positionen aus der Bevölkerung sind in der Regierung vertreten.

Gleichzeitig kann in der Koalitionsbildung und in der Vergabe der Sitze der Wille der Mehrheit des Volkes übergangen werden. Oft geben die Parteien schon im Wahlkampf bekannt, mit wem sie gerne in eine Koalition treten würden. Der Wähler- oder Wählerinnenwille schlägt sich bei einer Regierung nach einer Verhältniswahl aber grundsätzlich weniger deutlich nieder als bei der Mehrheitswahl. Dafür haben aber auch politische Minderheiten eine bessere Chance, repräsentiert zu werden.