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Keine Hinweise auf Fremdverschulden nach tödlichem Tauchunfall
Nordhausen. Ein Tauchgang bei Nordhausen endete im September für zwei Menschen tödlich. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Auskunft über die Ermittlungsergebnisse gegeben.

Am Sundhäuser See kam es im September zu einem tödlichen Tauchunfall. (Archivbild)© Silvio Dietzel

