Frankfurt/Jena. Das Oberlandesgericht Frankfurt weist eine Klage der Jenaer gegen den Deutschen Fußball-Bund zurück. Nun bleiben verschiedene Möglichkeiten.

Eine weitere Niederlage hat der FC Carl Zeiss Jena eingesteckt. Auch ein ordentliches Gericht billigt die vom Deutschen Fußball-Bund verhängten Strafen nach dem verbotenen Pyrotechnik-Einsatz der Zeiss-Fans. Die Jenaer scheiterten mit ihrer Klage gegen den DFB, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. Der Klub prüft nun, ob ein Weg durch die Instanzen, beginnend beim Landgericht Frankfurt am Main, finanziell zu stemmen ist.

Jenaer sehen Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“ verletzt

Fans des FC Carl Zeiss hatten Pyrotechnik im Stadion abgebrannt. Das DFB-Sportgericht verhängte eine Strafe von 25.000 Euro. Die Jenaer argumentierten, dass der Rechtsgrundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“ verletzt sei. Das Handeln der Anhänger liege nicht in der Verantwortung des Klubs.

Das sieht das Oberlandesgericht anders. Diese Verbandsstrafenhaftung sei durch die verfassungsrechtlich verbürgte Vereinigungsfreiheit legitimiert. Sie entspreche zudem dem im deutschen Recht bekannten Institut der Gefährdungs­haftung, so das Gericht. So hafte etwa der Kraftfahrzeughalter unabhängig davon, wer gefahren sei. Dieser Gedanke sei auf Sportvereine übertragbar: „Aus der verbandsrechtlich ermöglichten Teilnahme am Spielbetrieb erwachsen ihnen finanzielle Vorteile, so dass umgekehrt ein verbandsrechtliches Einstehen für aus dieser Teilnahme erwachsene Gefahren nicht unbillig ist“, resümiert das Oberlandesgericht. Dabei sei der Begriff des „Anhängers“ hinreichend konkret; es werde etwa auf die Positionierung der betreffenden Person im Stadion oder das Tragen von Trikots, Schals oder ähnlichen Kleidungsstücken, die auf einen bestimmten Verein hindeuten, abgestellt.

Oberlandesgericht: Rechtsweg zu ordentlichem Gericht ausgeschlossen

Schon prinzipiell könne das Oberlandesgericht nicht das Urteil des Schiedsgerichtes aufheben. Beide Parteien hätten wirksam eine Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen. Das Ständige Schiedsgericht für die dritte Liga sei ein echtes Schiedsgericht, so dass der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wirksam ausgeschlossen worden sei. Gegen den Beschluss ist eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich.

Das sagt der FC Carl Zeiss Jena zur Entscheidung

„Die inhaltlichen Einlassungen können wir nicht nachvollziehen“, sagt Chris Förster, Geschäftsführer des FC Carl Zeiss Jena. Dennoch sei eine Klage gegen die Pyrostrafe vor dem Landgericht Frankfurt möglich. Der Zug einer Partei zum Oberlandesgericht und zum Bundesgerichtshof, notfalls über eine Nichtzulassungsbeschwerde, ist wahrscheinlich. „Das würde ein langer Weg durch die Instanzen. Wir müssen das intern bewerten“, sagt Förster. Entsprechend drohen hohe Verfahrenskosten – zu den bereits angefallenen. Der DFB hatte bereits für weitere Vergehen der Fans Fernsehgelder einbehalten, so die Jenaer abwägen müssen, ob sich der Kampf für eine Grundsatzentscheidung wirklich lohnt.

Verpflichtung von Trainer Dirk Kunert ist sicher

Zumindest in einer anderen Frage haben sie seit Dienstag Gewissheit. Nach Informationen unserer Zeitung ist der Vertrag mit Trainer Dirk Kunert, der vom Berliner AK nach Jena wechselt, geschlossen.