Berlin. Das Jugendschutzgesetz macht das Internet für Jugendliche sicherer. Wer adoptieren will, wird besser beraten. Was sich im April ändert.

  • Am Gründonnerstag beginnt der April - und der bringt einige Änderungen mit sich
  • Einige Corona-Sonderregeln, etwa bei der staatlichen Grundsicherung, werden über den 1. April hinaus verlängert
  • Außerdem sollen Jugendliche im Internet besser geschützt werden. Doch das ist nicht alles: Wir zeigen, was sich im April für Verbraucher ändert

Auch im April bestimmt die Corona-Pandemie das Leben in Deutschland. Deshalb gelten einige Sonderregelungen, die ursprünglich nur bis Ende März gültig sein sollten, noch deutlich länger - etwa der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung. Im April werden allerdings noch weitere Regelungen und Gesetze wichtig.

Reformiertes Jugendschutzgesetz soll Internet sicherer machen

Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit im Internet. Damit sie dort sicherer sind, hat die Bundesregierung das Jugendschutzgesetz reformiert. Anbieter müssen nun Schutzmechanismen vor Cybermobbing und Hate Speech anbieten. Das können zum Beispiel Melde- oder Beschwerdemöglichkeiten sein. Auch interessant: Kasia Lenhards Mutter fordert Konsequenzen gegen Hass im Netz

Außerdem ist in Zukunft die einheitliche Alterskennzeichnung für Online-Inhalte auf Seiten vorgeschrieben, die Filme oder Spiele hosten. Zudem sollen Schutzmechanismen gegen Kostenfallen und Abzocke eingeführt werden, etwa wenn prinzipiell kostenlose Handyspiele sogenannte "In-Game-Transaktionen" anbieten, mit denen Spielwährung für echtes Geld gekauft werden kann.

Begleitung und Beratung bei Adoptionen

Die Bundesregierung will in Zukunft Familien, die Kinder adoptieren, stärker unterstützen. Aber das ist nicht alles, auch die Herkunftsfamilien adoptierter Kinder sollen gestärkt werden. Dazu hat die Bundesregierung ein Vier-Punkte-Programm beschlossen:

  • Bessere Beratung und Unterstützung: Ab dem 1. April gibt es einen Rechtsanspruch auf die Begleitung aller Beteiligten. Adoptiv- und Herkunftsfamilien werden nach der Adoption fachlich begleitet.
  • Adoptionsvermittlungsstellen sollen adoptierende Familien zukünftig dabei Unterstützen, mit ihren Kindern offen über die Adoption zu sprechen. Mit dem Einverständnis aller Beteiligten können die Vermittlungsstellen auch den Kontakt zwischen Kind und Herkunftsfamilie herstellen.
  • Verbot von Auslandsadoptionen auf eigene Faust: Um internationale Schutzstandards einzuhalten, sollen Vermittlungsstellen Auslandsadoptionen immer begleiten. Dadurch soll außerdem sichergestellt werden, dass Familien auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet sind.
  • Stärkung der Strukturen in der Adoptionsvermittlung: Zuständigkeiten und Verfahrensfragen sollen in Zukunft klarer geregelt werden.

Sozialschutzpaket III soll Corona-Folgen abfedern

Ebenfalls zum 1. April tritt das Sozialschutzpaket III in Kraft. Es soll dabei helfen, die finanziellen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Das Paket verlängert die Regelungen, die den Bezug einer staatlichen Grundsicherung erleichtern.

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Außerdem greift das Sozialschutzpaket III Betroffenen Mieterinnen und Mietern unter die Arme: Wohnkosten können auch dann vom Staat übernommen werden, wenn der oder die Betroffene in einer dafür zu großen Wohnung lebt.

Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang bleibt

Eigentlich sollte die Antragsfrist zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld Ende März auslaufen. Zum April wurde sie allerdings verlängert und läuft nun bis Ende Juni.

Für Betriebe gestaltet sich die Regelung einfacher: Sind 10 Prozent der Belegschaft eines Betriebes vom Arbeitsausfall betroffen, kann der Betrieb Kurzarbeitergeld anfordern. Sonst liegt die Schwelle bei 30 Prozent. Weiterlesen: Steuererklärung 2020 - welche Fristen gelten?

Unterstützung für pflegende Angehörige

Auch die großzügigeren Regelungen für pflegende Angehörige werden um drei Monate bis Ende Juni verlängert. Beschäftigte können ihrer Arbeit damit weiterhin 20 Tage statt der üblichen 10 Tage fernbleiben.

Die Verlängerung betrifft auch das Pflegeunterstützungsgeld, dass in der Zeit eines kurzfristigen Pflegefalls Gehaltsausfälle kompensieren soll. Auch diese Ausgleichszahlung wird unverändert 20 Tage lang gezahlt.

Gangschaltung fahren trotz Automatik-Prüfung

Eine neue Regelung betrifft auch Autofahrende, die ihre praktische Führerscheinprüfung in einem Automatik-Fahrzeug absolviert haben. Sie dürfen in Zukunft auch Autos mit Gangschaltung fahren.

Die Voraussetzungen dafür: Mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug und eine Bescheinigung über die eigene Fahrtauglichkeit in einem Auto mit Schaltgetriebe. Für letztere müssen Interessierte nur eine 15-minütige Testfahrt absolvieren.

Mindestlohn für Beschäftigte in der Gebäudereinigung

Wer in der Gebäudereinigung arbeitet, darf sich freuen: Ab dem 1. April gilt ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn. Dieser liegt bei der Innen- und Unterhaltsreinigung bei 11,11 Euro pro Stunde. In der Glas- und Außenreinigung liegt die neue Untergrenze sogar bei 14,45 Euro.

Bei der Rente bekommen Landwirte mehr staatliche Zuschüsse

Die Alterssicherung für Landwirte wird umfangreich reformiert. Künftig werden die Einkommensgrenzen für einen Anspruch auf Beitragszuschuss deutlich erhöht: Die neue Einkommensgrenze beträgt 60 Prozent der Bezugsgröße in der Sozialversicherung.

Die Grenzen für Beitragszuschüsse unterscheiden sich jedoch weiterhin in Ost und West. In den "alten" Bundesländern liegt sie bei 23.688 Euro pro Jahr, in den "neuen" Bundesländern bei 22.428 Euro Jahreseinkommen. (mit dpa)