Gera. Das veränderte Bundesinfektionsschutzgesetz bringt Veränderungen für den Thüringer Nahverkehr mit sich.

Die Novelle des Bundesinfektionsschutz-Gesetzes hat auch Auswirkungen auf den Thüringer Nahverkehr: Fahrgäste müssen ab sofort eine FFP2-Maske in Bus, Taxi, Straßenbahn und Eisenbahn tragen – die normale OP-Maske reicht nicht mehr aus. Gleiche Regelungen gelten auch für Haltestellen und Bahnhöfe. Wir haben nachgehakt, welche Masken akzeptiert werden. Alle aktuellen Entwicklungen im Corona-Liveblog

Laut Infektionsschutzgesetz greift die Regelung in allen Städten und Landkreisen, deren Inzidenz über 100 liegt. Derzeit ist dieses Kriterium in ganz Thüringen erfüllt. Das „Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar)“ gilt sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr, im Taxi oder in der Schülerbeförderung.