Erfurt. Ab März tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung informiert Firmenchefs über die Regeln.

Bis vor wenigen Jahren hätten Firmenchefs in Deutschland – auch hier in Thüringen – auf Fachleute aus anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union gesetzt, hieß es auf einer Veranstaltung der Thüringer Agentur für die Fachkräftegewinnung (Thaff) in Erfurt. Doch in diesen Staaten herrsche inzwischen ebenfalls ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in vielen Berufen. Daher fällt der Blick der Unternehmer immer stärker auf Drittstaaten.

Doch die Hürden, Fachkräfte aus Asien, Afrika oder Amerika oder nicht EU-Staaten in Europa nach Deutschland einwandern zu lassen, waren in der Vergangenheit sehr hoch. In wenigen Tagen tritt nun das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, das es Unternehmen erleichtern soll, benötigte Mitarbeiter aus anderen Ländern einzustellen. Das Ziel der Neuregelung, die ab 1. März gilt, sei es, „dass diejenigen Fachkräfte zu uns kommen können, die unsere Unternehmen vor dem Hintergrund des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen“, erklärte das Bundesinnenministerium.

Natürlich müssen sich die Unternehmer mit den gesetzlichen Neuregelungen vertraut machen. Daher nutzte die Thaff ihre regelmäßigen Informationsveranstaltungen unter dem Motto „Praxisaustausch“ zur Diskussion über das Thema.

„Alles Fachkraft oder was?“, hatte die Agentur ihre Debattenrunde überschrieben. Wie läuft das Anerkennungsverfahren für Berufs- oder Hochschulabschlüsse im Ausland? Welche Vollmachten benötigt der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer vor einer Antragstellung? Diese und ähnliche Fragen beantwortete dabei unter anderem Helge Fischer vom Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement in Erfurt.

In vielen Ländern erfolge eine Berufsausbildung als schulische Ausbildung, den Absolventen fehlten dann die praktischen Erfahrungen. Diese ließen sich aber durch eine Qualifikation in den deutschen Unternehmen binnen wenige Monate nachholen, erklärte Anett Reich von der Thaff den Unternehmern. Die berichteten von ihren bisherigen Bemühungen um Fachkräfte aus dem Ausland und über die Hürden, die sie dabei überwinden müssen. So will ein Unternehmen einen jungen Mann aus Indien nach Thüringen holen. Doch ihm fehlt der Nachweis, dass die Schule, an der er vor zehn Jahren seinen Abschluss gemacht hat, eine staatlich anerkannte Schule war. Diese gebe es inzwischen nicht mehr und auch keine Unterlagen darüber.

Gemeinsam mit dem Unternehmen wolle man nach einem Ausweg aus solchen Problemen suchen, kündigte Kirstin von Graefe von der Thaff an. Sie bot den Unternehmern Hilfe und Unterstützung in vielen Fragen rund um die Themen Berufsanerkennung und Zuwanderung an. „Kommen Sie zu uns, oder rufen Sie uns an“, forderte von Graefe die Firmen- oder Personalchefs auf. Nur wenn man die Wünsche der Unternehmen kenne, könne man gezielt unterstützen und über Fördermöglichkeiten informieren.

„Denken Sie beim Thema Zuwanderung aber immer an Familien“, sagte von Graefe. Fehle der Ehepartner oder die Familie als Bezugsperson, würden Fachleute auch schnell wieder abwandern. Familienangehörige, die mit nach Deutschland kommen, hätten in den meisten Fällen freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, sagte von Graefe.