Karlsruhe. Der BGH hat die Rechte von Pauschaltouristen gestärkt, die sich in einer Hotelanlage verletzen. Ein Kind hatte Schnittwunden erlitten.

Ein siebenjähriger Junge verletzt sich im Urlaub auf Gran Canaria, darf dann nicht mehr ins Wasser. Ein Pauschaltourist will deshalb fast 7000 Euro vom Reiseveranstalter Tui. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat jetzt die Rechte von Pauschaltouristen gestärkt, die sich in ihrer Hotelanlage verletzen.

Die Richter entschieden, dass die Kunden sich im Streit mit dem Reiseveranstalter um einen finanziellen Ausgleich nicht selbst mit den ausländischen Bauvorschriften auseinandersetzen müssen. Darum haben sich die Gerichte im Prozess zu kümmern, entschieden die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Dienstag. (Az. X ZR 166/18)

BGH urteilt: Welche Pflichten haben Urlauber?

Das Urteil hilft einem Mann, der von Tui den Schadenersatz fordert. Der Sohn der Lebensgefährtin des Klägers war im Hotelzimmer gegen die geschlossene Balkontür gelaufen. Die Scheibe zerbrach, das Kind schnitt sich an den Scherben die Haut auf und durfte fünf Tage nicht ins Wasser.

Das Kind war nicht vorgewarnt, argumentiert der Tourist. Die Glastür sei zwar mit Warnaufklebern gekennzeichnet gewesen – allerdings in Augen- und Hüfthöhe eines Erwachsenen. Der Kläger meint, das entspreche nicht den Sicherheitsbestimmungen. Dafür müsse Tui als Veranstalter geradestehen. Generell kann die erste große Reise mit dem Kind gefährlich werden, sagen Experten.

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In früheren Instanzen hatte der Mann keinen juristischen Erfolg. Das Oberlandesgericht Celle, das seine Klage abgewiesen hatte, muss den Fall nun noch einmal verhandeln. Die Richter dort waren der Ansicht gewesen, dass die Scheibe mit zwei Warnaufklebern ausreichend markiert gewesen war.

Hätte die Tür eigentlich aus bruchsicherem Glas sein müssen, würden zwei kleine Aufkleber das Problem nicht aus der Welt schaffen, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Bacher. Dann müsste der Hinweis für den Hotelgast, dass hier eine Gefahr besteht, deutlich größer sein. (sdo/dpa/moi)