Eine Verhandlung war nicht nötig: Der gescheiterte Reiseunternehmer zieht den Einspruch gegen eine Geldstrafe von 1440 Euro zurück. Unabhängig davon soll wohl ab Februar 2013 das Berufungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie Untreue und Fälschung von Daten in Mühlhausen stattfinden. Schumann-Reisen hinterließ über 1000 Gläubiger und Schulden von über 13 Millionen Euro.