Berlin. Bayern macht den Alleingang und verlängert die Abgabefrist für die Grundsteuer als erstes Bundesland. Die neue Frist ist Ende April.

Bayern verlängert als erstes Bundesland eigenmächtig die Abgabefrist der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte.

Damit damit komme der Freistaat einer Bitte der Steuerberater nach, so der Landesfinanzminister. „Wir wollen damit noch einmal Entlastung geben für die steuerberatenden Berufe.“ Insgesamt sind erst etwa 70 Prozent der erwarteten Erklärungen in Bayern eingegangen, so Füracker. Er gehe davon aus, dass bis Ende der neuen Frist Ende April auch die noch fehlenden Erklärungen eingehen würden.

Lesen Sie auch: Grundsteuer - Wie Sie die Abgabefrist verlängern

Grundsteuererklärung: Bayern macht Fristverlängerung im Alleingang

Bayern geht mit dieser Entscheidung einen Alleingang. Für den Rest von Deutschland endet die Frist bereits an diesem Dienstag. Viele Immobilienbesitzer müssen für eine fristgerechte Abgabe noch liefern. Erst etwas mehr als zwei Drittel gaben die Erklärung bis zum Sonntag ab, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Montag sagte. Wer die Erklärung nicht fristgerecht abgibt, erhält zuerst ein Erinnerungsschreiben und muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen.

Die Abgabezeit der Erklärungen wurde Mitte Oktober schon einmal erweitert. Die Länder hatten wegen des schleppenden Eingangs der Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden die Abgabefrist von Ende Oktober auf den 31. Januar 2023 verlängert. Eine erneute Fristverlängerung sollte es nicht geben, das hatten mehrere Ländervertreter zuvor deutlich gemacht.

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen bundesweit Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Eigentümer von Immobilien und und Grundstücken müssen für die Erklärung eine Reihe von Daten übermitteln. (fmg/dpa)