Berlin/Hamburg. Discounter Aldi weigerte sich, den Grundpreis für einen veganen Aufschnitt korrekt auszuweisen. Verbraucherschützer klagen deshalb.

Die Hamburger Verbraucherzentrale hat Aldi wegen nicht ordentlich ausgewiesener Preise verklagt. Nachdem die Verbraucherschützer mehrere Verstöße gegen die Preisabgabenverordnung in Hamburger Supermärkten festgestellt haben, wurde Klage beim Landgericht Itzehoe gegen eine Regionalgesellschaft der Aldi GmbH & Co KG eingereicht, teilte die Verbraucherzentrale am Montag mit.

Konkret geht es in dem Verfahren um einen veganen Aufschnitt, der in einer 70-Gramm-Plastikpackung in mindestens zwei Hamburger Filialen des Discounters ohne Grundpreis auf dem Preisschild verkauft wurde. Das heißt: Auf der Verpackung wurde nicht der Kilopreis des Produktes angegeben, der Verbrauchern einen Preisvergleich ermöglichen soll.

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Darüber hinaus haben die Verbraucherschützer in Hamburg weitere Verstöße gegen die Preisangabenverordnung in Geschäften von Aldi Nord festgestellt. Mehr als 100 waren es in fünf stichprobenartig überprüften Hamburger Filialen des Händlers. "Angesichts der zahlreichen Verstöße führen wir die Auseinandersetzung mit dem Discounter jetzt vor Gericht", begründet der Verbraucherschützer Armin Valet die Klage.

Aldi: Discounter verstößt gegen Preisabgabenverordnung

Aldi habe sich geweigert, für die fehlenden Grundpreise beim veganen Aufschnitt eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Der Hintergrund: Händler müssen für fast alle Verkaufspreise den sogenannten Grundpreis angeben. So muss beispielsweise bei 200 Gramm-Packungen der Preis für den Kilopreis des Produktes angegeben werden und bei Flüssigkeiten der Literpreis. Dies schreibt die Preisangabenverordnung vor. Grundpreise sollen den Preisvergleich zwischen verschiedenen Produkten ermöglichen.

"Es gab fehlende Grundpreise, falsche Grundpreise, fehlende und falsche Preisschilder, auch vereinzelt irreführende Angaben zu Preissenkungen sowie verwirrende Angaben mit Beispielpreisen auf dem Preisschild", berichtet Valet von der Verbraucherzentrale. "Die Schlampigkeit hat anscheinend System." Der Verbraucherschützer geht davon aus, dass andere Unternehmen bei der Preisauszeichnung auch nicht sorgfältiger sind. "Fehlende oder fehlerhafte Grundpreisauszeichnungen gelten im Einzelhandel als Kavaliersdelikt. Die Supermärkte und Discounter wissen, dass praktisch niemand die Grundpreise kontrolliert und die Rechtsvorschriften durchsetzt."

Der Grundpreis hat auch europaweit in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Seit einer Gesetzesreform dürfen Lebensmittel in der Europäischen Union in allen möglichen Füllmengen angeboten werden. Grundpreise sollen dabei den Preisvergleich zwischen verschiedenen Produkten ermöglichen.

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