Seit dem 1. Januar 2024 sind Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine Gesundheits-ID auszustellen. Das sind die Vorteile.

Es ist ein Alptraum für die meisten Reisenden: sich im Ausland verletzen und ins Krankenhaus zu müssen. Vor allem jetzt im Winter, etwa im Skiurlaub, kann sich schnell ein Unfall mit einer Verletzung ereignen. Wer eine europäische Krankenversicherungskarte hat, braucht sich glücklicherweise keine Sorgen um die Kosten zu machen. Doch im Vorteil ist, wer eine digitale Gesundheits-ID hat.

Seit dem 1. Januar 2024 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Gesundheits-ID zur Verfügung stellen. Für Versicherte ist die Nutzung jedoch freiwillig. Mit dieser digitalen Neuerung sollen Prozesse vereinfacht werden. Unter anderem können Versicherte damit ihre elektronische Patientenakte einsehen und E-Rezepte abrufen.

Ab 2026 kommt eine weitere Funktion hinzu: Das Smartphone mit Gesundheits-ID soll als Nachweis für Versicherte in Arztpraxen ausreichen, eine physische Versichertenkarte wird gänzlich überflüssig. Die Bundesregierung verspricht sich davon vor allem eine Zeitersparnis und eine Vermeidung unnötiger Arzttermine.

Unfall im Ausland: Darum ist eine Gesundheits-ID vorteilhaft

Doch auch für die Versicherten ist die Gesundheits-ID vorteilhaft – vor allem, wenn sie ins Ausland reisen. Denn mit dem Zugang zu ihrer elektronischen Patientenakte können Patienten ihre Daten aus bereits vorhandenen Anwendungen und Dokumentationen, wie zum Beispiel Notfalldaten, Medikationsplan oder Arztbriefen, einsehen, heißt es etwa auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit. „Patientinnen und Patienten können ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte damit zur Verbesserung der medizinischen Behandlungsqualität über diese wichtigen Gesundheitsdaten informieren“, heißt es weiter. Seit 2021 sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen.

Wer im Ausland ins Krankenhaus muss, kann sich mit seiner Europäischen Gesundheitskarte (EHIC) ausweisen. Diese befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte.

In diesen Ländern ist die elektronische Gesundheitskarte gültig:

  • in allen Staaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
  • in der Schweiz, in Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien und Nordirland
  • in Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gilt die elektronische Gesundheitskarte nur für Erkrankungen, die erst nach der Einreise aufgetreten sind und daher sogenannte Notfallleistungen erfordern.

Quelle: AOK

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen laut der Verbraucherzentrale für Behandlungen bei einer akuten Erkrankung oder bei einem Unfall auf. Das gelte sowohl für EU-Mitgliedsländer als auch für Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Wer in Länder reist, wo dies nicht zu trifft, wie zum Beispiel den USA oder Thailand, bekommt die anfallenden Behandlungskosten von der Krankenkasse nicht erstattet. Aus diesem Grund empfehlt die Verbraucherzentrale für solche Fälle eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung.