Berlin. Einkaufen und dabei bares Geld zurückbekommen: Welche Cashback-Portale und -Apps es gibt und worauf Sie beim Sparen achten müssen.

Die Kosten für Lebensmittel, Energie und viele Produkte des Alltags steigen, die Inflation frisst Ersparnisse auf. Verbraucherinnen und Verbraucher suchen nach Möglichkeiten, im Alltag Geld zu sparen. Eine praktische und beliebte Methode sind Geld-zurück-Aktionen, das sogenannte Cashback.

Das Prinzip: Bei jedem Einkauf erhält man einen Teil des Kaufbetrags zurück. Anders als bei Bonusprogrammen wie Payback, wo man Treuepunkte sammelt und gegen Sachprämien eintauscht, erhalten Kunden beim Cashback meist Bargeld zurück oder eine Erstattung auf der Rechnung.

Cashback-Portale: Umweg beim Online-Shopping kann sich lohnen

Seit einigen Jahren gibt es Onlineportale, die sich auf Cashback spezialisiert haben. Dieser Umweg beim Online-Shopping kann sich lohnen, um einen Teil des Kaufpreises wiederzubekommen. Das funktioniert so:

  • Statt direkt einen Onlineshop anzusteuern und dort den Bestellprozess zu durchlaufen, legt man sich kostenlos mit seiner Mailadresse bei einem oder mehreren Cashback-Portalen ein Nutzerkonto an.
  • Dort eingeloggt, hat man die Auswahl zwischen unzähligen Onlineshops, mit denen das Portal zusammenarbeitet.
  • Shoop beispielsweise zählt nach eigenen Angaben 1,4 Millionen Nutzerinnen und Nutzer und listet mehr als 2000 Partnershops.
  • Weitere bekannte Vertreter sind cashbackdeals.de, Getmore, Aklamio oder ­iGraal.

Beim nächsten Onlinekauf meldet man sich bei seinem Cashback-Portal an und sucht dort den gewünschten Partnershop. Von dort wird man weitergeleitet auf den eigentlichen Onlineshop des Unternehmens und bestellt wie gewohnt. Je nach Cashback-Portal und Partnershop erhält man einen Teil der Kaufsumme auf dem Nutzerkonto gutgeschrieben. Das Guthaben kann man sich jederzeit auf sein Girokonto auszahlen lassen.

Cashback: Bei jedem Einkauf erhält man einen Teil des Kaufbetrags zurück (Symbolbild).
Cashback: Bei jedem Einkauf erhält man einen Teil des Kaufbetrags zurück (Symbolbild). © Peter Riecke | Peter Riecke

Shoop und Co.: Wie viel lässt sich bei Cashback-Portalen sparen?

Nutzen Verbraucherinnen oder Verbraucher diesen Umweg bei den meisten Onlinekäufen, kann im Jahr eine stattliche Summe zusammenkommen. Bis zu fünf Prozent Ersparnis pro Kauf sind in der Regel drin. Manchmal auch 10 oder 20 Prozent. Die Portale erhalten von den Herstellern eine Vermittlungsprovision, die sie anteilig an ihre Nutzer weitergeben.

Achten kann man auch auf Geld-zurück-Aktionen der Hersteller. Gerade im Technik- und Elektronikbereich werben diese mit Erstattung in zwei oder dreistelliger Eurohöhe, etwa beim Kauf eines Rasierers, Fernsehers oder einer Kamera. Hier reicht oft die Rechnung oder der Barcode auf der Packung als Beleg. Auch beim Kauf im Laden werden solche Cashback-Aktionen beworben.

Cashback-Apps: Sparen bei Aldi, Lidl und Co.

Cashback-Apps wie Scondoo wenden das Geld-zurück-Prinzip auf Produkte im Supermarkt, Discounter oder im Drogeriemarkt an. Gespart werden kann also auch bei Aldi, Lidl und Co. Einfach die kostenlose App herunterladen, registrieren und nach Aktionsprodukten Ausschau halten.

Kauft man dann eines der wöchentlich wechselnden Markenprodukte wie Joghurt, Süßigkeiten oder Shampoo, kann man den Kassenbon mit dem Handy scannen oder fotografieren, über die App hochladen und erhält dafür einen Teil des Kaufbetrags als Guthaben zurück – meist im Centbereich. Bei mehreren Einkäufen im Monat kann sich das summieren. Auf Wunsch bekommt man sein Guthaben vom App-Anbieter auf das hinterlegte Girokonto ausgezahlt. Manche Produkte gibt es über diese Apps komplett gratis.

Worauf Verbraucher beim Cashback-Sparen achten sollten

Doch es kann beim Kauf über Cashback-Portale dauern, bis das Geld da ist. Die Anbieter weisen in ihren Aktionsbedingungen vielfach darauf hin, dass es teils Wochen oder Monate dauert, bis der Kauf vom Partnershop bestätigt werde, erst dann werde das Cashback gutgeschrieben. Verbraucherschützer raten, sich eine Erinnerung zu setzen und nach der genannten Frist beim Portalbetreiber nachzuhaken.

Die Portale weisen zudem darauf hin, dass der Kauf technisch nur dann richtig verbucht werden kann, wenn Nutzer auf der eigentlichen Shopseite die Cookies akzeptieren. Wer dem per Klick widerspricht oder Cookie-Filter aktiviert hat, könnte die Erstattung riskieren.

Auch auf das Thema Datenschutz sollten Cashback-Nutzer ein Auge haben, raten Verbraucherschützer. „Beim Anlegen des Kundenkontos fängt das Datensammeln oft schon an“ sagt Ayten Öksüz, Referentin für das Thema Datenschutz bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie rät genau zu prüfen, welche Daten über Namen und Mailadresse hinaus die Anbieter erheben. Pflicht seien oft Bankkontodaten zum Auszahlen des Guthabens. „Hat ein Anbieter keine Datenschutzerklärung, ist das schon mal kein gutes Zeichen“, so Öksüz. Auch Zugriffsrechte auf das Handy sollten plausibel sein.

Cashback-Anbieter: Wichtig beim Datenschutz

Werde der Anbieter Opfer eines kriminellen Hackerangriffs, seien die Daten in Gefahr. Öksüz rät, eine nicht mehr genutzte Cashback-App nicht bloß zu deinstallieren, sondern vorher auch das Nutzerkonto zu löschen oder vom Anbieter die Nutzerdaten löschen zu lassen.

Beim Scannen und Hochladen des Kassenbons ist wichtig: „Mit den Daten darauf können Anbieter natürlich ein wenig das Einkaufsverhalten analysieren, um beispielsweise angepasste Angebote und Werbung auszuspielen.“ Hier müssten Verbraucher für sich selbst entscheiden, ob ihnen die Preisgabe der Daten das Geld, das sie dabei sparen, wert ist. „Das ist in gewissem Maße bei jedem Abwägungssache“, sagt Öksüz.

Und eines sollten Verbraucher sich bewusst machen: Cashback gibt es meist nur auf Markenprodukte. Wer sein Kaufverhalten darauf umstellt, zahlt unterm Strich mitunter sogar mehr. „Indem man mehr Markenprodukte kauft, die teurer sind, hört manch einer vielleicht auf zu vergleichen, ob es ähnliche Eigenmarken von Discountern günstiger gibt“, so Öksüz.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.