Berlin. In Teilen Deutschlands kommt die Post derzeit regelmäßig zu spät. Woran liegt das? Und: Was tun? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Das Coronavirus und der daraus resultierende Krankenstand hat viele Unternehmen fest im Griff. Besonders systemrelevante Strukturen wie Krankenhäuser und den öffentlichen Transport trifft der Personalmangel hart. Auch die Postzustellung wackelt bundesweit. In Teilen Deutschlands kommen Briefe und Pakete nur noch alle zwei Tage an.

Bei den Empfangenden sorgt das nicht nur für Frust, sondern zum Teil auch für erhebliche Probleme – etwa, wenn Rechnungen, Mahnungsschreiben oder Kündigungen nicht rechtzeitig ankommen. Das sollten Verbrauchende tun, wenn die Post nicht kommt oder verspätet ist.

Wer haftet, wenn die Post nicht ankommt?

Die löcherige Postzustellung führt zu vielen Problemen und Fragen. Allen voran: Wer ist verantwortlich, wenn eine Sendung nicht oder zu spät ankommt? Eine einfache Antwort gibt es darauf nicht, denn das ist von Fall zu Fall und auch je nach Versandfirma unterschiedlich.

Generell haftet die Deutsche Post zum Beispiel nicht für einfache Briefsendungen. Das gilt auch für die meisten anderen Anbietenden. Anders ist es bei Einschreiben, wenn die Sendung verloren oder beschädigt wurde: Dann haftet die Post bis maximal 25 Euro. Allerdings müssen die Absendenden den Schaden nachweisen können.

Auch wenn Verbrauchende einen festen Zustellungstermin mit den Anbietenden ausgemacht haben – etwa, weil sie einen Kurierversand bezahlt haben – können sie die Versandfirmen zur Verantwortung ziehen, wenn diese den Termin nicht eingehalten haben.

Deutsche Post: So viel kosten Briefe und Co. seit Januar 2022

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    Wichtiger Brief kommt zu spät an: Was tun?

    Abgesehen von der Frage nach der Schuld stellen sich bei verspätet zugestellten Briefen und Paketen auch praktische Fragen: Wer bezahlt Rechnungen und Mahnungen? Was passiert mit zu spät zugestellten Kündigungs- und Bewerbungsschreiben?

    Grundsätzlich sollten Verbrauchende wichtige Dokumente wie Kündigungen per Einschreiben versenden. Zudem gilt in solchen Fällen oft das Datum auf dem Poststempel und nicht das Datum der Zustellung. In der Regel sind die Absendenden auf der sichereren Seite, wenn sie ihre Dokumente zusätzlich oder ausschließlich online versenden.

    Bei Rechnungen, Mahnungen oder Briefen mit Fristen können sich die Verbrauchenden mit Verweis auf die fehlende Zustellung bei den Absendenden beschweren und diese über den Sachverhalt informieren. In Streitfällen muss der Empfang nachgewiesen werden – ohne Einschreiben ist das schwer.

    Ein Postbote verteilt Briefe.
    Ein Postbote verteilt Briefe. © Philipp Schulze/dpa/Symbolbild

    Post kommt nicht an: Wo Sie sich beschweren können

    Für direkte Beschwerden über die Post und die Briefe- und Paketzustellung sollen sich Verbrauchende direkt an die jeweiligen Postunternehmen wenden. Dazu zählen etwa die Deutsche Post und andere private Anbietende. Besonders kleinere Reklamationen können die betreffenden Unternehmen dann schnell selbst korrigieren.

    Häufen sich allerdings die Reklamationen, geht das Problem an die Bundesnetzagentur. Diese prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei der Postzustellung in Deutschland. Hat die Bundesnetzagentur Grund zu einer Anlassprüfung, teilt sie der Bevölkerung den Vorfall in einer Liste mit, in der alle Prüfungen mit Datum und Ort gesammelt sind.

    Im Oktober 2022 thematisiert die Bundesnetzagentur dort zum Beispiel "Beschwerden zu mangelhafter und ausgefallener Briefzustellung" in Berlin, die durch Personalengpässe ausgelöst wurden. Auch die Maßnahmen dagegen sind dort aufgelistet: zusätzliche Kräfte, verstärkte Personalanwerbung, ein strikteres Gesundheitsmanagement. (reba)

    Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.