Berlin. Von der Grundsteuerreform sind auch Eigentümer von Kleingärten betroffen. In bestimmen Fällen müssen zudem die Pächter reagieren.

  • Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet zum 31. Oktober 2022.
  • Auch Eigentümer von Kleingärten müssen die Grundsteuerreform 2022 beachten.
  • Wer Pächter ist, muss keine Grundsteuer abgeben – mitunter aber Auskünfte erteilen.

Ab Januar 2025 tritt in Deutschland eine neue Grundsteuerreform in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage – wonach Grundstücke mittels eines Einheitswerts bemessen werden – für verfassungswidrig erklärt. Infolge müssen alle Grundstücke in Deutschland neu und individuell bewertet werden.

Das bedeutet auch, dass die Eigentümer reagieren müssen – und zwar in Form einer Grundsteuererklärung. Betroffene müssen diese zum Stichtag 31. Oktober 2022 an das zuständige Finanzamt übermitteln – bis auf wenige Ausnahmen geht das nur digital.

Grundsteuer 2022 auch bei Kleingärten zu beachten: Frist endet am 31. Oktober

Sprich – ohne Steuerberater oder Software müssen sich betroffene Verbraucher mit Elster arrangieren. Für viele fangen die Probleme schon hier an, da die Steuer-Software nicht gerade für jedermann verständlich ist. Zum Glück können Hausbesitzer bei der Grundsteuer Hilfe bekommen.

Ein Online-Tool, welches das Elster-Deutsch in eine verständliche Sprache übersetzt, ist sogar kostenfrei. Trotzdem können sich all jene freuen, die von der Grundsteuererklärung 2022 nicht betroffen sind – etwa Mieter. Zu beachten ist jedoch, dass nicht nur bebaute Grundstücke unter die Grundsteuerreform fallen.

Auch Eigentümer – die etwa ein Wochenend-Grundstück besitzen und als Kleingarten nutzen – sind von der Grundsteuerreform betroffen. "Kein Grundstück ist zu klein für die Grundsteuer", berichtet das Verbraucher-Portal "Chip 365" und macht in einem Serviceartikel deutlich, dass auch Obstwiesen oder Schrebergärten in die Kategorie "Land- und Forstwirtschaft" fallen und somit grundsteuerpflichtig sind.

Zu beachten ist: Die Grundsteuererklärung muss immer vom Eigentümer ausgefüllt werden. Ist man nur Pächter, muss man die Erklärung nicht ausfüllen.

Grundsteuererklärung 2022: Was Pächter wissen sollten

Jedoch kann es passieren, dass man auch als Pächter in bestimmten Fällen reagieren und eine kleine Zuarbeit leisten muss. So muss ein Pächter gegenüber dem Eigentümer etwa bestätigen, dass die überdachte Fläche eines Gartenhäuschens eine bestimmte Quadratmeter-Größe nicht überschreitet. So etwas sind Details, die der Eigentümer in der Grundsteuererklärung angeben muss. Zu diesen Quadratmetern zählen auch Anbauten und Schuppen, die weniger als einen Meter vom Haupt-Gebäude entfernt stehen, berichtet CHIP.

Kommt eine entsprechende Anfrage von der Finanzbehörde oder dem Eigentümer, sollten betroffene Pächter ehrlich antworten. Verschweigt man etwa einen frisch angebauten Schuppen, macht man sich der Steuerhinterziehung strafbar.

Für jedes Grundstück, das ein Eigentümer besitzt, muss eine separate Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Wer mehrere Grundstücke sein Eigen nennt, muss somit für jedes Einzelne eine eigene Grundsteuererklärung angeben. Weil die Frist am 31. Oktober endet, sollten man noch nicht erledigte Grundsteuererklärungen nicht auf die lange Bank schieben.

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Steuererklärung 2022 für Kleingärten: Was Eigentümer für Infos angeben müssen

  • Gemarkung (Vermessungsbezirk) – gibt Auskunft über die Wirtschaftsart und die Lage.
  • Flurstücknummer: Nummer, mit welcher sich die Gemarkung eindeutig identifizieren lässt.
  • Nutzungsart (zum Beispiel Kleingarten)
  • Ertragsmesszahl: Ist das Ergebnis der Bodenschätzung – nur bei landwirtschaftlich nutzbaren Flächen.
  • Tierbestand (falls vorhanden)
  • Die Fläche der Nutzung in Quadratmeter

Grundsteuer auf Kleingärten: Wie die Grundstücke in Deutschland besteuert werden

Klare Antworten auf viele Leser-Fragen zur Grundsteuerreform hat die Steuerberatungsgesellschaft Mazars im Interview mit unserer Redaktion beantwortet. Sollten noch Fragen aufkommen, können sich Betroffene an einen Steuerberater oder die zuständige Finanzbehörde melden.

Wichtig zu wissen: Wer einen Garten am Haus bewirtschaftet, muss keine separate Grundsteuererklärung abgeben, da Haus und Garten dasselbe Grundstück sind. Wer nur ein kleines Grundstück besitzt, muss zwar eine Erklärung abgeben, meist aber keine teure Steuer fürchten.

Kleingärten – auch mit einer überdachten Fläche von unter 24 Quadratmeter – werden in der Regel mit Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) besteuert. Wer größere überdachte Flächen hat, fällt unter Umständen in die reguläre Grundsteuer B (bebaute Grundstücke).

Wer sich unsicher ist, kann sich über die korrekte Grundsteuer beim Finanzamt informieren. Jeder Eigentümer wurde im Frühjahr 2022 zudem in einem Informationsschreiben an die Abgabe der Grundsteuer erinnert, berichtet das Portal "Wiso Steuer" zur Grundsteuererklärung für Kleingärtner.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.