Berlin. Der Zuschuss für Heizöl soll die Verbraucher entlasten. Eigentlich – denn die Hilfe hat einen Haken. Manche könnten leer ausgehen.

  • Wer einen Zuschuss für Heizöl und Pellets beantragen will, kann mitunter leer ausgehen
  • Viele Details zu der Entlastung sind noch unklar
  • Was viele zudem nicht wissen: Beim Zuschuss gibt es einen Haken, der Folgen für viele Verbraucher hat

Die Energie- und Preiskrise infolge von Ukraine-Krieg und Gaskonflikt hat die Energiepreise 2022 massiv verteuert. Brennstoffe wie Heizöl oder Gas waren im Jahr 2022 kostspieliger denn je. Die Ampel-Koalition reagierte mit mehreren Entlastungen – etwa der Strom- und Gaspreisbremse ab März 2023. Für Januar und Februar sollen die Beträge rückwirkend angerechnet werden – das ist zumindest der Plan. Ebenfalls nachträglich sollen zudem Heizöl- und Pelletkunden über einen staatlichen Pellet- und Heizölzuschuss entlastet werden.

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Heizöl: Zuschuss soll bald ausbezahlt werden – was für Auflagen gelten

Im Unterschied zur Strom- und Gaspreisbremse soll der Zuschuss für Heizöl oder Pellets bloß auf Antrag ausbezahlt werden. Zudem sollen bestimmte Voraussetzungen gelten. Das bedeutet: Im Zweifelsfall gehen betroffene Pellet- oder Heizölkunden leer aus – ein Grund mehr, sich die bekannten Details zur geplanten Entlastung genauer anzuschauen. Der Zuschuss soll ab 2023 rückwirkend über die Länder an die Verbraucher ausbezahlt werden. Die Kosten für die Entlastung will der Bund tragen. Diese Voraussetzungen gelten:

  • Der Brennstoff muss im Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember gekauft worden sein
  • Die Heizkosten müssen sich im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben
  • Eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Brennstoffrechnung muss vorgelegt werden
  • Über das jeweilige Bundesland muss ein Antrag auf die Entlastung gestellt werden
  • Es muss um mehr als 100 Euro Zuschuss gehen – sonst geht man leer aus

Sind die Voraussetzungen alle erfüllt, will der Staat 80 Prozent von dem Betrag übernehmen, der das Doppelte der Kosten des Jahres 2021 übersteigt. Die Grundlage für die Zuschusshöhe ist somit nicht der Gesamtbetrag, sondern nur der Teil, der über die Kosten aus dem Vorjahr hinausgeht. Für die Rechnung ist somit nicht nur der Einkaufspreis für Heizöl oder Pellets aus 2022 relevant, sondern auch die Preise aus 2021. Der Einfachheit halber plant die Politik, dafür einen einheitlichen Referenzpreis für alle anzusetzen.

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Zuschuss für Heizöl nicht für alle: Viele könnten leer ausgehen – wichtige Angaben fehlen

Das Problem ist: Einen solchen Referenzpreis zum mittleren Vorjahreswert gibt es noch nicht – zumindest nicht für Pellets oder Flüssiggas. Und schaut man sich den durchschnittlichen Heizölpreis für 2021 an, macht man eine überraschende Entdeckung. Berichten der Zeitung "Die Welt" zufolge beläuft sich der Betrag auf 60,02 Euro für 100 Liter Heizöl. Nimmt man die Voraussetzung der verdoppelten Heizkosten dazu, muss auf der Rechnung für 2022 mindestens ein Betrag von mehr als 120 Euro je 100 Liter stehen, um überhaupt für den Zuschuss infrage zu kommen.

Mit Blick auf die Entwicklung der Heizölpreise 2022 stellt man fest: Im Schnitt haben die Heizölpreise nur in vier Monaten über der 120-Euro-Grenze je 100 Liter gelegen. Sprich – nur wer in dieser Zeit der Rekordpreise bestellt hat, kann auf einen Zuschuss für seine Heizölrechnung hoffen. Damit steht Berichten der "Welt" zufolge fest: Die breite Masse an Heizölkunden wird vom Zuschuss nicht profitieren. Es sei denn, die Politik senkt den oder die Referenzpreise für Heizöl, Pellets und Flüssiggas so weit ab, dass mehr Verbraucher profitieren.

Die Entwicklung der Heizölpreise seit August: Preis je Liter seit November im Abwärtstrend

DatumHeizölpreis pro Liter
15. August1,53 Euro
15. September1,52 Euro
15. Oktober1,68 Euro
15. November1,37 Euro
15. Dezember1,25 Euro
5. Januar '231,15 Euro

Zuschuss für Heizöl soll 2023 kommen – "doch wichtige Eckpunkte fehlen"

Dazu kommt noch, dass man als Zuschussberechtigter keinen Fehler im Antragsverfahren machen darf. Wer etwa die notwendige eidesstattliche Erklärung vergisst, könnte das Geld verzögert oder im schlimmsten Fall gar nicht ausbezahlt bekommen. Viele könnte das Antragsverfahren zudem abschrecken oder man kommt von vorneherein nicht auf die nötigen 100 Euro Zuschuss. Etwas einfacher haben es hier Mieter in Mehrparteien-Gebäuden – sie müssen sich mit der Thematik nicht befassen.

Zwar können auch Mieter an den Zuschuss für Heizöl und Pellets kommen – ihr Weg führt aber über den Vermieter. Dieser muss nach Informationen der "Stuttgarter Zeitung" die Entlastung beantragen und an die Mieter weitergeben. Doch auch hier wird sich die Frage nach den Referenzpreisen stellen, die – zumindest Stand 5. Januar – noch nicht geklärt ist. Dabei soll die Entlastung noch 2023 ausbezahlt werden. "Leider fehlen noch wichtige Eckpunkte oder sie sind noch nicht ausformuliert", sagte Oliver Klapschus vom Vergleichsportal "HeizOel24" Ende Dezember im Gespräch mit unserer Redaktion.

Zuschüsse und Förderungen für Heizungen: Was es gibt und was gefordert wird

Der Experte weiter: Erst wenn wichtige Details zum Zuschuss für Heizöl geklärt seien, könne man mehr zu der Entlastung sagen und diese bewerten. Doch auch für all jene Heizölkunden – die keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben – gibt es eine positive Nachricht. Die Heizölpreise sind am 5. Januar erneut stark gesunken und liegen zum Teil unter der Marke von 1,20 Euro pro Liter. Klapschus geht 2023 zudem von weiter sinkenden Heizölpreisen aus. Was nicht geht, ist, die Heizölbestellung nach Vertragsabschluss noch zu widerrufen – nur in Ausnahmefällen ist das möglich.

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Verbraucher mit einer alten Gas- oder Ölheizung haben zudem Anspruch auf verschiedene staatliche Förderungen für eine neue Heizung. Der Kauf und die Installation einer Wärmepumpe oder Pelletheizung werden etwa stärker bezuschusst, wenn man seine alte Heizung komplett ausbaut und nicht mehr nutzt – Stichwort Tauschbonus. Der CDU gehen die bestehenden Förderungen nicht weit genug. In einem Beschlusspapier fordert die Partei einen "Sonderbonus" für den Tausch alter Ölheizungen. Von bis zu 80 Prozent Zuschuss ist im Papier die Rede.