Gera. Ein vorbestrafter Sexualstraftäter aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist rückfällig geworden. Die Staatsanwaltschaft will ihn in Sicherungsverwahrung sehen.

Im Prozess am Landgericht Gera um den schweren sexuellen Missbrauch von zwei Mädchen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und Leipzig hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 14 Jahren gegen den Angeklagten gefordert. Zudem soll der Mann dem Antrag vom Mittwoch zufolge anschließend in Sicherungsverwahrung genommen werden. Inzwischen ist das Urteil gefallen – hier unser Bericht.

Der 33-jährige Thüringer war bereits wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vorbestraft. Das Landgericht Gera hatte ihn zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, die er komplett abgesessen hat. Nach seiner Haftentlassung waren weitere Delikte an einer früheren Nachbarin zur Anzeige gekommen. Im Zuge dieses Verfahrens stellte sich heraus, dass der Mann auch nach dem Gefängnisaufenthalt wieder straffällig geworden ist.

Trotz Überwachung in Spezialprogramm wieder straffällig geworden

Bereits wenige Wochen nach seiner Haftentlassung hatte der Angeklagte in Leipzig begonnen, sich trotz des Verbotes wieder Kindern zu nähern. Er täuschte eine Mutter, indem er ihr sagte, wegen Dieseldiebstählen in Haft gesessenen zu haben. Er erhielt sogar die behördliche Erlaubnis, auf deren Kinder aufzupassen – die sächsischen Ämter kommunizierten nicht untereinander, obwohl er sich in einem Spezialprogramm zur Überwachung befunden hat. Trotz dieser Vorkehrung missbrauchte er wiederum ein Mädchen über Jahre und filmte die brutalen Taten in vielen Fällen.

Staatsanwältin Dagmar Weber beantragte für die angeklagten 31 Straftaten eine Haftstrafe von 14 Jahren und die anschließende Unterbringung in Sicherungsverwahrung.

„Sie hat vier Jahre lang die Hölle durchgemacht“

Die Nebenklagevertreter Raik Tandetzky und Reinhard Baehr schlossen sich diesem Antrag an. Vor allem Tandetzky erinnerte wortreich daran, wie sehr seine Mandantin unter den Taten gelitten hat. „Sie hat vier Jahre lang die Hölle durchgemacht“, sagte er und berichtete von Suizidgedanken und mehreren stationären Klinikaufenthalten.

Verteidigerin Petra Lukas plädierte auf eine langjährige, aber niedrigere Haftstrafe ohne die Verhängung von Sicherungsverwahrung. Zum heutigen Zeitpunkt sei er zwar gefährlich für die Allgemeinheit, dies könne sich aber unter einer langjährigen Therapie ändern.

Richter: Angeklagter ist gemeingefährlich

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