Gera. Im Prozess um einen versuchten Mord im Juni 2017 in Jena ist die angeklagte Irakerin freigesprochen worden.

Der 21-jährigen Irakerin habe nicht nachgewiesen werden können, dass sie ihren Ex-Freund in einen Hinterhalt lockte, urteilte das Landgericht Gera am Montag. Auch gebe es kein erkennbares Motiv der Angeklagten für solch eine Tat, begründete der Vorsitzende Richter Berndt Neidhardt.

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf eine fünfjährige Haftstrafe wegen gemeinschaftlichen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung plädiert.

Strick um den Hals und mit Messer zugestochen

Der jungen Irakerin war vorgeworfen worden, ihren Ex-Freund an das Saaleufer gelockt zu haben. Dort soll ihr Onkel gewartet, ihm von hinten einen Strick um den Hals gezogen und zugestochen haben. Anlass für den Angriff soll gewesen sein, dass die Familie die Beziehung der beiden abgelehnt habe. Das Opfer überlebte schwer verletzt. Der Onkel der 21-Jährigen ist untergetaucht.

Die Angeklagte und ihr Ex-Freund sind beide jesidische Kurden. Vor Gericht hatte die junge Frau erklärt, nichts von der Attacke geahnt und ihrem Ex-Freund auch geholfen zu haben, als dieser blutete. Der Vater und ein Bruder der jungen Frau schwiegen am Montag im Zeugenstand. Der Vorsitzende Richter Bernd Neidhardt sprach in der Urteilsbegründung von widersprüchlichen Angaben und zum Teil nicht aufklärbaren Situationen. Am Ende hätten vor Gericht auch nicht alle gesagt, was sie wissen.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer von einem «hinterlistigen Überfall» gesprochen. Die Verteidigung sah es als widerlegt an, dass es sich bei der Tat um einen versuchten Ehrenmord handelte.