Berlin. Wer noch in Besitz des grauen Lappens ist, sieht darin schwarz auf weiß, dass er Verbrenner fahren darf. Doch was ist mit E-Motoren?

In zahlreichen deutschen Brieftaschen ist er nach wie vor zu finden: Der berühmte graue Lappen. Während die neueren Führerscheine ein bequemes Scheckkartenformat aufweisen, besitzen viele die Fahrerlaubnis noch als rosa oder graues Dokument. Gerade letztere Variante könnte allerdings theoretisch ein Problem für alle werden, die ein E-Auto fahren wollen - wenn man streng nach dem darin befindlichen Wortlaut geht.

"Herr/Frau/Fräulein ... erhält die Erlaubnis, nach Ablegung der Prüfung ein Kraftfahrzeug mit Antrieb durch Verbrennungsmaschine der Klasse eins/zwei/drei/vier zu führen", heißt es in dem Dokument. Doch was bedeutet diese Formulierung für diejenigen, die auf Verbrenner verzichten wollen?

Grauer Lappen: Nicht nur für Verbrennermotoren gültig

Wie das Portal chip.de unter Berufung auf einen Anwalt schreibt, bekommen Besitzerinnen und Besitzer des grauen Führerscheins beim Fahren eines E-Autos keine Probleme, sollten sie in eine Kontrolle geraten. Auch sie dürfen E-Autos fahren.

Demnach wurde 1974 die Unterscheidung zwischen E- und Verbrennungsmotoren in der StVZO geändert: Beide Motorarten seien gleichgestellt worden, weshalb innerhalb der jeweiligen Führerscheinklasse sowohl E-Autos als auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren gefahren werden dürfen. Die rechtlichen Eckpunkte sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu finden.

Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

Ewig fahren lässt es sich aber mit dem grauen Lappen trotzdem nicht: Wegen Vorgaben der Europäischen Union sollen alle unterschiedlichen Führerscheine in den EU-Ländern bis zum 19. Januar 2033 auf das am 19. Januar 2013 eingeführte einheitliche Modell umgestellt werden. Dies teilt das Kraftfahrt-Bundesamt auf seiner Webseite mit.

Deshalb müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nach und nach bei der zuständigen Führerscheinstelle umgetauscht werden. Der konkrete Zeitplan richtet sich nach Art des Führerscheins, Ausstellungs- und Geburtstjahr.

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(raer)