Berlin. Die gelben Scheine werden abgeschafft. Ab Januar 2023 ist die elektronische Krankschreibung verpflichtend – auch für Arbeitgebende.

  • Der Zettelkrieg beim Arzt soll 2023 ein Ende haben: Die Krankschreibung soll dann nicht mehr ausgedruckt werden
  • Das hat Veränderungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Ärzte
  • Auf welche Änderungen müssen sie sich konkret einstellen?

Im Winter gibt es nicht nur die Weihnachtszeit, sondern auch die Grippezeit. Das Prozedere ist allen vertraut: Nach dem Anruf beim Arbeitgeber folgt der Arztbesuch, um sich eine Krankschreibung abzuholen. Bisher war es so, dass Patientinnen und Patienten immer eine ausgedruckte Version bekommen haben. Eine für den Arbeitgeber, eine für die Krankenversicherung und eine für die persönlichen Unterlagen.

Doch damit ist nun Schluss. Die Digitalisierung des Gesundheitsystems geht weiter voran, denn die klassische gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird ab 2023 nur noch elektronisch verfügbar sein. "eAU" wird die digitale Krankschreibung genannt. Sie ist nun auch verpflichtend für Arbeitgebende.

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Die "eAU" kommt: Ab 1. Januar 2023 gibt es keine gelben Zettel mehr vom Arzt. Krankschreibungen werden nur noch digital erstellt und die AU-Daten elektronisch an die Krankenkasse und die Arbeitgebenden übermittelt. © Patrick Pleul/zb/dpa

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Elektronische AU: Seit 2021 bereits für Arztpraxen möglich

Die Digitalisierung der Krankschreibung hat bereits 2021 in Deutschland begonnen. Seit dem 1. Oktober 2021 können Vertrags- und Zahnärzte die AU elektronisch an die Krankenkassen übermitteln. Arbeitgebende können seit Anfang 2022 die AU-Daten bei den Krankenkassen erfragen – auch rückwirkend zum 1. Oktober 2021.

Bis Juni 2022 war die eAU in einer Testphase und sollte dann flächendeckend verpflichtend eingeführt werden. Allerdings sind nicht alle Praxen mit der nötigen Technik ausgestattet. Die Pilotphase wurde deshalb bis Ende 2022 verlängert.

Ab 1. Januar 2023 soll nun die elektronische Krankschreibung verpflichtend eingeführt werden. Für Arztpraxen entfällt dadurch doppelte Arbeit. Viele übermitteln bereits die AU-Daten elektronisch an die Krankenkassen und müssen den Patienten und Patientinnen trotzdem noch das Papierformular für die Arbeit aushändigen.

Warum wir im Winter häufiger krank sind

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    Krankschreibung ab 2023: So funktioniert die elektronische AU

    An dem Prozedere der Krankschreibung ändert sich nicht gravierend viel. Wenn Sie krank sind, gehen Sie wie gewohnt zum Arzt oder zur Ärztin. In der Praxis wird die Arbeitsunfähigkeit festgestellt und elektronisch eine AU erstellt. Diese beinhaltet Ihren Namen, Anfang und Ende der Krankschreibung, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist sowie ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Die Daten werden direkt an Ihre Krankenkasse übermittelt.

    Nun entfällt zwar die Vorlagepflicht, aber die Meldungspflicht der Arbeitnehmenden bleibt bestehen. Sie melden sich also im Anschluss bei Ihrer Arbeit und geben die Länge Ihrer Krankheit an. Die Arbeitegebenden müssen nun bei der Krankenkasse die AU-Daten erfragen. Laut der Techniker Krankenkasse (TK) sei aber ein regelmäßiger pauschaler Abruf von eAU-Daten der Arbeitnehmenden unzulässig.

    Sie bekommen zwar keine AU in Papierform mehr, aber dennoch einen Ausdruck ihrer eAU-Daten. Laut der TK diene das Papier als gesetzliches Beweismittel. Die Papierbescheinigung dürfen Arbeitgeber nicht mehr verlangen.

    eAU 2023: Was passiert bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit?

    Sollten Sie für mehr als sechs Wochen krank geschrieben sein, beziehen Sie ab der siebten Woche Krankengeld. Der Vorteil der eAU ist die lückenlose Dokumentation der Krankheit. Bei einem Antrag auf Krankengeld müssen also nicht fehlende gelbe Zettel in den Unterlagen gesucht werden.

    Elektronische Krankschreibung: Welche Arbeitnehmenden bekommen eine eAU?

    Nicht jedes Arbeitsverhältnis und jeder Versicherungsstatus wird in das eAU-Verfahren aufgenommen. So bekommen privat Versicherte keine elektronische Krankschreibung. Ebenso Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten. Bei einem regulären Minijob hingegen erhalten die Geringfügigbeschäftigten eine elektronische Krankschreibung.

    Weiterhin sind Privatpraxen vom eAU-Verfahren ausgenommen sowie Behandlungen aus dem Ausland. Diese werden nicht elektronisch an die Krankenkasse gemeldet.

    eAU im Krankenhaus: Stationsärzte müssen Daten zur AU elektronisch übermitteln

    Auch Kliniken nehmen ab dem 1. Januar 2023 am eAU-Verfahren teil. Ärztinnen und Ärzte müssen im Rahmen des Entlassungsmanagements die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Patienten und Patientinnen elektronisch an deren Krankenkasse übermitteln. Zudem müssen sie eine Bescheinigung in Papierform zur Verfügung stellen oder die Informationen digital in der elektronischen Patientenakte freigeben.