Berlin Kein Booster, keine Lohnzahlung während einer Quarantäne. Ein Kurz-Gutachten des Bundestages dürfte Millionen Arbeitnehmer alarmieren.
Wer sich nicht boostern lässt, setzt im Quarantänefall seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung aufs Spiel. Ein juristisches Kurzgutachten des Bundestages, über das zuerst "Bild" berichtete, legt das nahe. Wer geboostert ist, muss hingegen nicht mal in Quarantäne gehen.
Die Begründung für die Sanktion: Die Betroffenen hätten den Arbeitsausfall mit einer „öffentlich empfohlenen“ dritten Corona-Impfung verhindern können. Bislang gehen nur Ungeimpfte in Quarantäne finanziell leer aus.
Die Unions-Opposition forderte die Ampel-Regierung auf, schnell für Klarheit zu sorgen. Der Appell richtet sich in erster Linie an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
- Corona: Neue Variante breitet sich aus – das ist "Acrux"
- Corona-Variante: XXB-Omikron macht China zu schaffen
- Querdenker: Vorwurf der Volksverhetzung: Sucharit Bhakdi freigesprochen
- Nach Corona: Virologe Drosten warnt vor weltweiter Pandemie mit Mers-Virus
- Urlaub 2023: Corona-Impfpflicht für Flugreisende in den USA gekippt
- Nicht Covid-19: WHO warnt vor Affenpocken – Virus könnte mutieren
- Corona weltweit: Interaktive Karte zeigt wichtigste Daten auf einen Blick
Union: Ungeboosterte sollen Konsequenzen tragen
Unions-Fraktionsmanager Thorsten Frei warb für die Booster-Impfung. „Wer auf diesen Schutz ausdrücklich verzichtet, sollte auch bereit sein, die Konsequenzen zu tragen“, warnte er.
- Wie ist der aktuelle Stand bei den Corona-Impfungen? So hoch ist die Impfquote in Deutschland und den Bundesländern
- Kampf gegen die Pandemie: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Impfung
- Genesen, geimpft, geboostert: Wann läuft welcher Status ab?
Über 62 Millionen Bundesbürger haben eine Erstimpfung gegen das Coronavirus, aber nur 40 Millionen auch schon die so genannte "Auffrischung" hinter sich. Die Differenz beträgt immerhin über 20 Millionen Personen. Die Arbeitnehmer unter ihnen wären der Kreis der potentiell Betroffenen, wenn die Lohnfortzahlung für sie eingeschränkt wird.
Corona: Wer geboostert ist, muss nicht in Quarantäne
Die Lohnfortzahlung bei Corona ist im Infektionsschutzgesetz geeregelt. Für die Juristen ist entscheidend, wann eine öffentliche Empfehlung vorliegt. Die Ständige Impfkommission hatte eine Auffrischung empfohlen.
Wenn die obersten Landesgesundheitsbehörden sich dieser Empfehlung anschließen, " handelt es sich dabei um eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung im Sinne des § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG", heißt es im Gutachten.
Booster-Gutachten: Ausfall der Lohnfortzahlung
Wer sie nicht vorweisen kann, so die Juristen, muss mit einem Verdienstausfall rechnen. Zuletzt hatten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am 7. Januar neue Regeln vereinbart: Geboosterte werden von den Quarantänepflichten ausgenommen. Für sie stellt sich die Frage der Lohnfortzahlung nicht. Für Personen mit einer zweimaligen Impfung gelten Ausnahmen von der Quarantänepflicht bis zum 90. Tag nach der Impfung.
- Wichtige Hintergründe: Erste Symptome – Wann muss ich zum Arzt? Alles Wichtige zu Corona
- Bin ich gefährdet? Wer trotz Corona-Impfung ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf hat
- Anzeichen für Infektion: Corona trotz Impfung – Auf diese Symptome sollten Sie achten
- Was muss ich wissen? Alle Fragen und Antworten zur Omikron-Variante
- Erste Symptome: Inkubationszeit und Symptome des Omikron-Subtyps BA.5
- Infektion: Das sind mögliche Symptome der Corona-Variante Omikron