Berlin. Die Weihnachtsferien sind für viele Familien traditionell die Zeit für den Ski-Urlaub. Die vierte Welle macht das jedoch kompliziert.

Die Geschenke unterm Baum und die Bretter auf der Piste: In den Weihnachtsferien zieht es viele Deutsche in den Ski-Urlaub. Doch auch in dieser Saison macht die Corona-Pandemie die Hoffnung auf eine unbeschwerte Auszeit im Schnee zunichte. Das gilt insbesondere für Österreich.

Die bei den Deutschen so beliebten Ski-Orte im Nachbarland sind für Ungeimpfte seit dem 20. Dezember nicht ohne Weiteres zu erreichen. Die Regierung Österreichs hat die Einreiseregeln für Touristen auf 2Gplus-Niveau angehoben. Vor den Gefahren der Omikron-Variante wird ausdrücklich gewarnt. Das heißt: Nur noch Reisende mit Booster-Impfung kommen ohne Komplikationen über die Grenze.

Corona-Regeln für den Ski-Urlaub: Auch doppelt Geimpfte müssen sich testen lassen

Doppelt Geimpfte müssen genau wie Ungeimpfte einen negativen PCR-Test vorlegen. Dieser darf maximal 72 Stunden alt sein. Antigen-Schnelltests werden nicht mehr anerkannt. Wer kein negatives PCR-Testergebnis vorlegen kann, muss sich bei den Behörden registrieren und unverzüglich in Quarantäne. Mit einem negativen PCR-Test kann man sich jederzeit aus dieser freitesten.

Schwangere und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, sind von diesen Regelungen ausgenommen. Der Grund für die Ausnahme muss durch ein Attest nachgewiesen werden. Sonderregeln gibt es außerdem für Kinder und Jugendliche. Für Pendlerinnen und Pendler bleibe es bei der gewohnten 3G-Regel. Die Durchreise durch Österreich ist von den Regelungen nicht betroffen.

Welche Corona-Regeln gelten im Ski-Urlaub?

Ungeimpfte müssen sich vor Ort ebenfalls an strenge Regeln halten. Für sie wurde der Lockdown bis zum 30. Dezember verlängert. Urlauber ohne 2G-Nachweis unterliegen einer ganztägigen Ausgangssperre. Vor die Tür darf nur, wer:

  • für die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens einkauft
  • sich mit dem Partner, der Partnerin oder engen Angehörigen trifft
  • Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nimmt
  • Tiere versorgen muss
  • seiner Religion nachgeht (Bsp.: Gottesdienst)

Für die Gastronomie, Hotellerie, den Einzelhandel und auch Seilbahnen gilt zudem die 2G-Regelung plus FFP2-Maskenpflicht. Die Gastronomie muss zur Sperrstunde um 23 Uhr schließen.

Für die Weihnachtsfeiertage und Silvester sind Ausnahmen geplant. Dann sollen Ungeimpfte auch für Zusammenkünfte mit maximal zehn Personen ihren Wohnsitz verlassen dürfen. So soll das Weihnachtsfest im "kleinen Kreis" ermöglicht werden. Für Treffen mit mehr Personen gilt dann weiterhin die 2G-Regelung. Zusätzlich wird an genannten Daten die allgemeine Sperrstunde aufgehoben.

Corona-Regeln für die Rückreise aus Österreich

Die deutsche Bundesregierung führt Österreich als Hochrisikogebiet. Davon ausgenommen sind lediglich die Gemeinde Mittelberg und das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee.

Reiserückkehrer müssen also einen aktuellen Corona-Test (Antigen oder PCR), den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung vorlegen. Zudem sind Einreisende aus Hochrisikogebieten verpflichtet, eine digitale Einreiseanmeldung auszufüllen. Das ist maximal drei Tage vor der Rückkehr nach Deutschland möglich.

Ungeimpfte müssen nach der Einreise unabhängig vom Testergebnis in Quarantäne. Diese kann frühestens nach fünf Tagen mittels eines weiteren negativen Corona-Tests beendet werden. Kinder unter zwölf Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. (jas/dpa)