Berlin. Die Reisebranche rechnet mit einer hohen Nachfrage im Sommer. Doch welche Corona-Regeln gelten eigentlich an typischen Urlaubszielen?

Reisen, das steht für viele Menschen im Sommer 2022 auf der Agenda. Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie, einer schier endlosen Durststrecke, ist das Fernweh schließlich groß. Zudem fallen in Europa immer mehr pandemiebedingte Beschränkungen, obwohl sich die Zahlen der Neuinfektionen an einigen Orten weiterhin auf einem hohen Niveau bewegen.

Mit dem 9-Euro-Ticket Deutschland erkunden? Eine nette Idee, aber für viele nicht genug. Reiseveranstalter berichten von hoher Nachfrage bei den Buchungen. "Der Urlaub steht nach langem Verzicht in diesem Jahr ganz oben auf der Wunschliste der Deutschen, selbst steigende Energiekosten und zunehmende Inflation tun diesem Wunsch keinen Abbruch", fasst Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), die aktuelle Lage zusammen. Doch auf welche Corona-Regeln müssen sich Touristinnen und Touristen gefasst machen?

Das sind die Corona-Regeln in Europas beliebtesten Urlaubsländern

Einreisemodalitäten, Hygienekonzepte, Maskenpflicht: Hier lesen Sie kurz zusammengefasst, welche Maßnahmen an einer Auswahl europäischer Reiseziele gelten.

  • Dänemark: Dänemark hat coronabedingte Einreisebeschränkungen aufgehoben. Im Land gibt es keine generelle Pflicht zum Tragen einer Maske mehr – es sei denn, man ist mit Covid-19 infiziert oder hat verdächtige Symptome. Auch Nachweisregeln wurden aufgehoben.
  • Frankreich: Für die Einreise muss ein Nachweis über Corona-Impfung, Test oder Genesenenstatus erbracht werden. Maskenpflicht besteht in Frankreich nur noch in Gesundheitseinrichtungen.
  • Griechenland: Seit 1. Mai müssen Reisende nach Griechenland keinen coronabedingten Nachweis mehr erbringen, um einzureisen. Eine Anmeldung ist ebenfalls nicht mehr nötig. Auch die Vorzeigepflicht eines Impfnachweises für den Eintritt in Tavernen, Bars, Geschäften und Museen wurde abgeschafft. Die Maskenpflicht in Innenräumen gilt dagegen weiterhin.
  • Großbritannien: Für die Einreise nach Großbritannien gibt es derzeit keine pandemiebedingten Einschränkungen. Die Maskenpflicht ist in England, Schottland, Wales und Nordirland jeweils unterschiedlich geregelt. Die geltenden Maßnahmen können der Webseite des Auswärtigen Amtes entnommen werden.
  • Italien: Für Italien ist die Einreiseanmeldung über ein Onlineportal nicht mehr notwendig. Bei der Einreise muss noch der Nachweis über eine Impfung oder Genesung erfolgen oder alternativ eine fünftägige Quarantäne mit anschließendem Freitesten vorgenommen werden. Innerhalb des Landes ist der sogenannte grüne Pass als Nachweis einer Corona-Impfung oder -Genesung seit Anfang Mai nur noch in bestimmten Fällen nötig – etwa für das Betreten eines Krankenhauses. Auch Masken sind in Bars, Restaurants und auf der Arbeit nicht mehr vorgesehen. Getragen werden müssen sie noch in Schulen, Gesundheitseinrichtungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch bei Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater und bei Indoor-Sport besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Kroatien: Reisende nach Kroatien müssen bei der Einreise keine pandemiebedingten Nachweise mehr erbringen. Im Land gilt die Maskenpflicht lediglich in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen. Die jeweiligen Gespanschaften können bei lokalen Ausbrüchen regional beschränkte Maßnahmen verhängen, die auf der Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
  • Niederlande: In das Nachbarland kann ohne Nachweis eingereist werden. Innerhalb des Landes besteht eine Maskenpflicht in der Regel nur noch auf Flughäfen und in Flugzeugen. 3G-Regeln greifen in den Niederlanden nicht mehr.
  • Österreich: Für die Einreise nach Österreich gibt es derzeit keine Einschränkungen – es müssen keine Nachweise erbracht werden. Ab 1. Juni entfällt die Maskenpflicht für vorerst drei Monate im lebensnotwendigen Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Aufrecht bleibt sie etwa in Krankenhäusern und Altenheimen. Bei steigenden Fallzahlen ist eine Wiedereinführung möglich.
  • Portugal: Wer nach Portugal einreist, muss einen negativen Test oder einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen. Zudem wird bei Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen. Bei einer höheren Temperatur als 38°C muss mit Maßnahmen wie Untersuchungen oder häuslicher Quarantäne gerechnet werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss im Land nur noch in medizinischen Einrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. Beim Betreten öffentlicher Gebäude kann es zu Zugangsvoraussetzungen und Temperaturmessungen kommen.
  • Spanien: Die Einreise nach Spanien ist mit einem negativen Test, einem Impf- oder Genesenennachweis möglich. Reisende müssen zuvor ein Einreiseformular ausfüllen, das auch in deutscher Sprache abrufbar ist. Maskenpflicht herrscht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Gesundheitseinrichtungen einschließlich Apotheken.
  • Türkei: Bei der Einreise aus Deutschland müssen ein negatives Testergebnis, ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. In der Türkei gilt in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln Maskenpflicht, aber keine 3G-Regelungen.

Sämtliche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie können sich je nach Ansteckungszahlen schnell wieder ändern. Deshalb sollten Reisende zur Sicherheit kurz vor Urlaubsantritt noch einmal über die aktuellen Regeln erkundigen.

(mit dpa)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.