Berlin. Viele Urlauber fürchten, dass ihr Gepäck während einer Flugreise strandet oder verloren geht. Doch Reisende können sich vorbereiten.

In den Herbstferien verreisen und vor dem Winter noch mal Sonne tanken – das klingt nach einem guten Plan. Doch viele Reisende fürchten sich vor Chaos an den Flughäfen, denn die Erinnerungen an den Sommer sind noch frisch: lange Warteschlangen, gestrichene Flüge und Berge von gestrandeten Koffern.

Der Geldratgeber Finanztip empfiehlt, sich auf Ärger mit dem Gepäck vorzubereiten, damit der Urlaub notfalls auch ohne Koffer beginnen kann. Das ist gar nicht so aufwendig: Kleidung für einen Tag, eventuell die Badehose und alles dringend Notwendige passt pro­blemlos ins Handgepäck. So lassen sich zumindest die ersten Tage überbrücken und dem Sprung ins Meer steht nichts im Weg.

Außerdem ist eine Packliste sinnvoll. Das erleichtert nicht nur die Planung der Reise, sondern auch die Durchsetzung von Rechten, falls das Gepäck komplett verloren gehen sollte. Quittungen helfen dann, den Wert der einzelnen Gepäckstücke zu bestimmen.

Die Airline haftet für das Aufgabegepäck bis zu einer festgelegten Summe von derzeit rund 1500 Euro. Wer aber den Wert der Sachen nicht nachweisen kann, den speisen die Airlines gerne mit niedrigen Pauschalen ab. Lesen Sie auch: Flug erst beim Check-in zahlen? Regierung für Reise-Revolution

Großer Andrang und Personalmangel an deutschen Flughäfen. Menschen stehen in langen Warteschlangen am Düsseldorfer Airport.
Großer Andrang und Personalmangel an deutschen Flughäfen. Menschen stehen in langen Warteschlangen am Düsseldorfer Airport. © David Young/dpa

Koffer weg: So melden Reisende den Verlust des Gepäcks

Sollte das Gepäck tatsächlich nicht auf dem Laufband der Ausgabe auftauchen, empfiehlt Finanztip, den Verlust sofort zu melden. An den meisten Flughäfen gibt es dafür bei der Gepäckausgabe einen speziellen Schalter („Lost & Found“). Dort können Reisende den Verlust melden und eine Adresse angeben, wohin der Koffer nachgeliefert werden soll.

Zudem sollten sich Reisende bei der Fluggesellschaft melden – entweder online oder über eine besondere App. Viele Fluggesellschaften nutzen die Dienstleistung Worldtracer, um verloren gegangene Gepäckstücke wiederzufinden.

Die gute Nachricht: Die Mehrheit der vermissten Gepäckstücke taucht innerhalb von 24 Stunden wieder auf. Fluggesellschaften versenden per E-Mail oder SMS oft Links, mit denen Reisende den Status des verlorenen Gepäcks verfolgen können. Je genauer die Reisedaten und Adressen in der Verlustmeldung hinterlegt sind, desto einfacher ist es für den Kurier, das Gepäck richtig zuzustellen. Bei Rundreisen wird es aber kompliziert. Auch interessant: Corona, Flug storniert: Wer zahlt, wenn die Reise ausfällt?

Gepäck weg: Welche Kosten die Airline übernimmt

Bis der vermisste Koffer am Urlaubsort ankommt, dürfen Reisende wichtige Dinge einkaufen. Diese notwendigen Ausgaben übernimmt die Airline, allerdings nur bis zu einer Höchstsumme von rund 1500 Euro. Bei Kleidung ersetzt die Airline oft nur die Hälfte des Kaufpreises, weil sie auch nach dem Urlaub noch getragen werden kann.

Luxusklamotten aber muss die Fluggesellschaft nicht ersetzen – selbst wenn die Höchstgrenze noch nicht erreicht ist. So sprach das Amtsgericht Frankfurt einem Kläger nur 300 Euro Entschädigung zu, obwohl er für 1300 Euro Jeans, T-Shirts, Schuhe und Gürtel in einem Armani-Shop gekauft hatte, weil sein Koffer verschwunden war (Az. 30 C 570/17). Etwas anderes ist es, wenn man zu einer Hochzeit reist, dann ist zumindest der Kauf eines normalen Anzuges zu rechtfertigen.

Wurde das Gepäck beim Transport beschädigt, sollten Reisende die Schäden mit Fotos dokumentieren. Innerhalb von sieben Tagen ist der Schaden bei der Airline anzumelden, also oft noch während des Urlaubs. Für verspätetes Gepäck ist die Frist für die Schadensmeldung 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks. Auch interessant: Teure Flüge & Hotels: So teuer wird Reisen zu Weihnachten

Wer mit dem Flugzeug reist, braucht keine zusätzliche Gepäckversicherung, denn die Airline haftet ohnehin nach dem Montrealer Abkommen. Ist das Gepäck allerdings wertvoller als das, was die Fluggesellschaft höchstens ersetzen muss, also die besagten 1500 Euro, dann kann eine Gepäckversicherung sinnvoll sein.

Koffer weg: Das gilt für Pauschalreisende

Reisende sollten ihren Anspruch für Schäden am Gepäck oder ihre Ausgaben für die Ersatzkäufe schriftlich bei der Fluggesellschaft einfordern. Pauschalreisende können zusätzlich den Reisepreis mindern: pro Tag ohne Koffer um rund ein Viertel des Tagespreises.

Sollte die Fluggesellschaft die Zahlung verweigern oder nicht reagieren, können sich Reisende kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden.

Alternativ können Reisende auch einen Rechtsdienstleister beauftragen, den Schadenersatz für sie einzufordern. Im Erfolgsfall behält das Unternehmen etwa ein Drittel der Erstattung. Weitere Infos zum Reiserecht hat Finanztip im Ratgeber Fluggastrechte zusammengestellt.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.