Berlin. Die Corona-Zahlen in Deutschland steigen stark in die Höhe. Einen neuen Lockdown schließen die Ampel-Parteien allerdings aus.

Die vierte Welle Corona-Welle wächst ungebremst weiter: Zum ersten Mal in der Pandemie lag die bundesweite Inzidenz am Montag über der 200er-Marke, in einigen Regionen ist bald die 1000er-Marke erreicht. Die Ampelparteien aber wollen, dass die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ zum 25. November nicht wieder verlängert wird, stattdessen sollen die Länder befristet bis März 2022 einen neuen „Instrumentenkasten“ im Infektionsschutzgesetz bekommen. Danach sollen alle Maßnahmen auslaufen. Doch reicht das, um die Kurve wieder nach unten zu drücken?

Nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP soll es harte Lockdown-Maßnahmen wie Ausgangssperren oder Betriebsschließungen nicht mehr geben. Maskenpflicht, Auflagen für Schulen oder Zugangsbeschränkungen über die Vorlage von Impf- oder Testnachweisen (3G oder 2G) werden regional aber weiterhin möglich sein.

Corona: Diese Änderungen könnten kommen

Das Fälschen von Impfpässen soll zudem unter Strafe gestellt werden. Betrügern soll nach einer Änderung des Strafgesetzbuches eine Geld- oder Haftstrafe von bis zu zwei Jahren drohen. Der erleichterte Zugang zur Grundsicherung, die ausgeweitete Regelung bei den Kinderkrankentagen sowie die vereinfachte Vermögensprüfung bei Hartz IV sollen bis März 2022 verlängert werden.

Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes soll am Donnerstag in den Bundestag kommen und am 18. November beschlossen werden. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass möglicherweise noch weitere Maßnahmen dazukommen – etwa neue Regeln für Büros und Betriebe. „Wir müssen uns über einen Schutz am Arbeitsplatz unterhalten“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt am Montag. Es müsse mindestens eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz geben.

Auch in anderen Bereichen wird um die Details noch gerungen – sie stehen noch nicht in dem am Montag vorgestellten Gesetzentwurf, sollen aber nach Informationen unserer Redaktion in den anstehenden parlamentarischen Beratungen auf den Weg gebracht werden. Dazu gehören die Testpflicht in den Pflegeheimen, die Rückkehr zu den kostenlosen Schnelltests und Zuschläge für die Kliniken.

Testpflicht in Pflegeheimen

Um die besonders coronagefährdeten Bewohner von Alten- und Pflegeheimen zu schützen, sind engmaschige Pflichttests für Mitarbeiter und Besucher angedacht – ausdrücklich auch für Geimpfte und Genesene. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich vergangene Woche auf regelmäßige Testungen für Personal und Besucher verständigt, ohne ein genaues Zeitintervall festzulegen.

Kostenlose Schnelltests

Viele Experten raten dazu. Auch die künftigen Ampelpartner sind offen dafür, Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger wieder kostenlos anzubieten. Das Ende der Kostenübernahme für die Bürgertests habe nicht dazu geführt, Impfunwillige zu einer Impfung zu motivieren, hatte Ärztepräsident Klaus Reinhardt am Wochenende argumentiert – am Montag zeigten sich auch die geschäftsführende Bundeskanzlerin und ihr Gesundheitsminister offen für eine Rückkehr zu den Gratistests.

Kliniken fordern Hilfe

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) rechnet mit massiven Einschränkungen für den normalen Klinikbetrieb: Gelinge es nicht, die vierte Welle zu brechen, hätten die Krankenhäuser sehr bald wieder über 4000 intensivpflichtige Covid-19-Patienten zu versorgen. „Dies führt zwangsläufig dazu, dass nach regionaler Betroffenheit elektive Leistungen verschoben werden müssen“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß unserer Redaktion.

„Es werden wieder Patienten auf ihre geplanten Operationen warten müssen, vor allem diejenigen, bei denen nach der Operation eine Überwachung auf der Intensivstation erforderlich ist“, so Gaß. Er forderte die künftigen Ampelpartner dazu auf, mit einem bundesweiten Konzept die Versorgung in dieser Ausnahmesituation sicherzustellen: Es müsse nicht nur den Krankenhäusern wirtschaftliche Stabilität garantieren, sondern auch berücksichtigen, dass die Versorgung in regionalen Netzwerken organisiert werde, bei dem es Schwerpunktkliniken für die Behandlung der Covid-19-Patienten gebe. Die Gesundheitsminister der Bundesländer hatten sich bereits für Finanzhilfen für die Kliniken ausgesprochen.

Städtetag kritisiert Gesetzentwurf

Der Deutsche Städtetag kritisierte den Gesetzentwurf am Montag als unzureichend. „Bund und Länder müssen konsequenter gegensteuern, damit die Infektionszahlen nicht weiter davon galoppieren“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy unserer Redaktion. Mit dem vorgelegten Entwurf sei eine Chance vertan worden, die 2G-Regel im Freizeitbereich bundesweit einzuführen. Nun müssten die Länder dafür Sorge tragen.

„Ohne Piks sollte der Besuch im Fitnesscenter, im Club oder Kino tabu sein“, forderte Dedy, der zudem auf eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz pochte. „Statt tagelang über die Option einer Bund-Länder-Runde zu sprechen, sollte man vielleicht eine machen und gemeinsam eine Strategie für die nächste Zeit verabreden“, sagte der Hauptgeschäftsführer. „Wir brauchen einen möglichst einheitlichen Weg durch den nächsten Corona-Winter.“