Berlin. Spuckt der Automat das Leergut wieder aus, können Kunden die Flaschen beim Personal abgeben. Doch häufig werden Verbraucher abgewiesen.

Folgendes Alltagsszenario haben die meisten schon mal erlebt: Man will seine Einwegdosen und -flaschen im Supermarkt abgeben, aber der Automat nimmt sie nicht komplett an. Auch das Personal lehnt das übriggebliebene Leergut ab. Verbraucherschützer sagen jedoch: Das sollte man sich nicht gefallen lassen.

„Der Handel führt oft vorgeschobene Gründe an, um die Annahme von Einwegverpackungen zu verweigern. Mal sei die Dose zu zerdrückt, mal führe man die Marke nicht, mal fehle ein Teil des Etiketts auf der Flasche“, schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Pfandrückgabe: Einzig der Hinweis auf Einwegpfand muss erkennbar sein

Dabei gibt es bei der Pfandrückgabe laut Verpackungsgesetz klare Regeln: Supermärkte, Discounter und Getränkehändler sind zur Annahme von Leergut verpflichtet – egal wo die Dosen und Flaschen gekauft wurden.

Auch beschädigte, verschmutze oder eingedrückte Verpackungen, die der Automat wieder ausgespuckt hat, dürfen vom Personal nicht abgelehnt werden. Einzig das Hinweisschild für Einwegpfand auf den Produkten muss klar erkennbar sein.

Ausnahmen gelten nur für Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche, wie zum Beispiel Kioske. Sie müssen kein Leergut annehmen. Die Verkaufsfläche der meisten Supermärkte und Discounter dürfte aber deutlich größter sein.

Verbraucherzentrale rät: Bei der Pfandrückgabe nicht abwimmeln lassen

Was Verbraucher bei der Pfandrückgabe noch wissen sollten: Form, Inhalt und die Marke spielen keine Rolle, es kommt lediglich aufs Material an.

„Läden müssen nur die Verpackungsarten (zum Beispiel Plastik, Aluminium, Verbundkarton) annehmen, die sie auch selbst im Sortiment führen“, teilt die Verbraucherzentrale mit und wird konkret: „Verkauft ein Geschäft Cola-Dosen, aber kein Büchsenbier, muss es trotzdem die Alu-Bierdose annehmen. Nur wenn gar keine Dosen in den Regalen stehen, kann der Händler die Annahme verweigern.“

Die Verbraucherschützer raten, hartnäckig zu bleiben. Weil die meisten Supermärkte sowieso Gebinde aus Plastik und Aluminium im Sortiment führen, hätten die Kundinnen und Kunden Anrecht auf ihr Pfandgeld.

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Zwar ist die Abgabe von Flaschen, Dosen oder anderen Packungen in Supermärkten gesetzlich verodnet. Dennoch erhält die Verbrauchzentrale immer wieder Beschwerden von Kundinnen und Kunden, die ihr Leergut nicht abgeben konnten. (lgr)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.