Grünabfallcontainer stehen ab 1. April bereit

Mit dem Start in den Frühling beginnt die Gartenzeit. Durch das Herrichten des Gartens oder des Grundstücks entstehen oft größere Mengen Grünabfälle, die entsorgt werden müssen. Oft reichen in dieser Zeit die Biotonne oder der eigene Kompost nicht aus.

Täglich

Der Newsletter für Erfurt

Alle wichtigen Informationen aus der Landeshauptstadt Erfurt, egal ob Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur oder gesellschaftliches Leben.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Die Stadtverwaltung Erfurt lässt daher für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Mai 2025 an mehr als 30 Standplätzen Grüncontainer für eine Entsorgung von Grünabfällen aus den Erfurter Haushalten aufstellen. Hier können Erfurter ihre Grünabfälle kostenlos entsorgen. Die genauen Plätze sind in der Abfall-App unter Info und Standorte zu finden.

Zu beachten ist, dass nur Grünabfälle in den Containern entsorgt werden dürfen. Hausmüll, Sperrmüll oder Bauabfälle machen die Verwertung unmöglich. „Wildes“ Ablegen von Abfällen neben den Grüncontainern ist untersagt und wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

Weitere Möglichkeiten zur Grünabfallentsorgung bieten vom 1. April bis zum 30. November 2025 die beiden Grünabfallannahmestellen in Möbisburg, Ingerslebener Weg (ehemalige Geflügelmastanstalt) und Im Gebreite (Standort neben dem Sportzentrum). Beide Standorte werden von fachkundigem Personal betreut. Montags bis samstags sind sie von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Ganzjährig kann der Grünabfall auch auf den drei Erfurter Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Standplätze der Grüncontainer im Frühjahr 2025:

Alach: Vor dem Hirtstor
Azmannsdorf: Kirchstraße
Bindersleben: Flughafenstraße
Brühlervorstadt: Im Gebreite
Büßleben: Vieselbacher Weg
Dittelstedt: Alt-Schmidtstedter Weg
Egstedt: Forststraße
Ermstedt: Nessegrund
Frienstedt: Kleine Chaussee
Gispersleben: Am Kanal
Gispersleben Zeulenrodaer Straße 27 (neu ab Frühjahr 2025)
Gottstedt: Frienstedter Landstraße
Hohenwinden: Geranienweg
Kerspleben: Erlgrund
Kühnhausen: Siedlung
Linderbach: Im Ziegelgarten
Marbach: Festplatz
Melchendorf: In der Lutsche
Mittelhausen: Untere Querstraße
Möbisburg: Ingerslebener Weg
Molsdorf: Am Zwetschenberg
Rohda/Haarberg: Hayner Weg
Salomonsborn: Vor dem Dorf
Schaderode: Im Alten Gut
Schmira: Breite Straße
Schwerborn: Stotternheimer Chaussee
Stotternheim: Salinenchaussee
Stotternheim: Am Bad
Sulzer Siedlung: Stotternheimer Platz
Tiefthal: Elxleber Weg
Töttelstädt: Erfurter Tor
Töttleben: Lange Gasse
Vieselbach: Wallicher Landstraße/Gewerbestraße
Wallichen: Am Gänserasen
Waltersleben: Am Reitplatz
Windischholzhausen: Am Kinderdorf.

Zum Lärm von Gartengeräten

Das Umwelt- und Naturschutzamt weist darauf hin, dass motorisierte Gartengeräte unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung fallen. Diese regelt den Einsatz von solchen Geräten in Wohngebieten. Demnach dürfen sie montags bis samstags in den Zeiten von 9 bis 13 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung grundsätzlich verboten. Verstöße gegen diese Zeiten können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Neben den rechtlichen Bestimmungen empfiehlt das Umwelt- und Naturschutzamt auch, den Einsatz von motorisierten Gartengeräten umweltbewusst und rücksichtsvoll zu gestalten. So sind beispielsweise elektrische Laubbläser leiser als benzinbetriebene Modelle. Laubsauger sollten möglichst vermieden werden, da sie das ökologische Gleichgewicht stören und nützliche Tiere gefährden können. In Kleingartensiedlungen oder durch Hausordnungen können zusätzlich strengere Regeln bestehen.

Bärlauchzeit im Steiger: Das ist erlaubt und das nicht

Mit dem Frühlingsbeginn zeigt sich auch der Steigerwald zunehmend belebt. Frühblüher sind auf dem Waldboden zu sehen, und an vielen Stellen ist der würzige Duft des Bärlauchs wahrnehmbar. Viele Menschen nutzen diese Zeit, um die Blätter für den eigenen Bedarf zu sammeln, weiß die Stadtverwaltung.

Im Steiger wächst Bärlauch großflächig.
Im Steiger wächst Bärlauch großflächig.© Andreas Abendroth | Andreas Abendroth

Das Umwelt- und Naturschutzamt weist darauf hin, dass beim Sammeln von Wildkräutern bestimmte Regeln beachtet werden müssen. „Der Wald bietet mehr als nur Pilze, Beeren oder Holz. Die aktuelle Bärlauchzeit lockt wieder viele Kräuterliebhaber zum Sammeln. Neben dem Bärlauch gibt es zahlreiche andere Wildpflanzen, die Rezepte bereichern können. Allerdings ist dabei einiges zu beachten, denn die Natur soll geschützt und erhalten bleiben“, erklärt Jörg Lummitsch, Leiter des Umwelt- und Naturschutzamtes.

Geringe Mengen für den Eigenbedarf dürfen gepflückt werden, wobei die sogenannte Handstraußregel gilt. „Als Obergrenze wird die Menge eines Handstraußes angesehen“, erläutert Lummitsch. Das Ausgraben von Pflanzen ist nicht gestattet, es dürfen nur oberirdische Pflanzenteile geerntet werden. Auch das Sammeln für gewerbliche Zwecke ist verboten. „Wer Bärlauch oder andere Wildpflanzen für den Verkauf, für Restaurants oder für Kochkurse nutzen möchte, benötigt eine gesonderte Genehmigung des Flächeneigentümers, der Unteren Naturschutzbehörde und des Forstamtes“, so Lummitsch weiter.

Besonders zu beachten ist, dass in Schutzgebieten das Sammeln grundsätzlich untersagt ist. Im Steiger betrifft das insbesondere den Bereich um den Quellteich und den Silberhüttengraben. Diese Flächen sind durch spezielle Hinweisschilder – eine schwarze Eule auf gelbem Grund – gekennzeichnet. Um die Schutzgebiete noch deutlicher auszuweisen, werden in diesem Jahr zusätzliche Schilder mit den genauen Grenzen aufgestellt.

Im vergangenen Jahr wurden in diesen besonders geschützten Bereichen verstärkte Kontrollen durchgeführt. „Teilweise mussten wir besonders Sammelwütige verwarnen oder in einem Extremfall die gesammelte Menge beschlagnahmen“, berichtet Lummitsch. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Diese reichen in der Regel bis zu 10.000 Euro, in Schutzgebieten können sie bis zu 50.000 Euro betragen.

Frühlingslieder im Rathausfestsaal

Am 28. März um 19.30 Uhr beginnen sie wieder, die Frühlingskonzerte der Chöre im Erfurter Rathausfestsaal. Den Auftakt geben diesmal der Männerchor Cäcilia, der Steigerwald-Chor, der Erfurter Lehrerchor und Sili con Vocale.

Am 9. Mai erklingen dann in einer zweiten Runde im Rathaus noch einmal Frühlingslieder, dann dargeboten vom Liederkreis, dem Frauenchor der Musikschule, dem Kammerchor Collegium cantat und dem Frauenkammerchor „Mechoria“. Veranstalter ist der Sängerkreis Erfurter Chöre im Chorverband Thüringen in Kooperation mit der Stadtverwaltung Erfurt.  

Mehr Nachrichten aus Erfurt

Seit Mitte der 1960er Jahre ins Leben gerufen, haben diese Konzerte inzwischen eine über 50-jährige Tradition. Dennoch mussten die Konzerte in den vergangenen Jahren immer wieder ausfallen – wegen der Corona-Einschränkungen oder weil der Rathausfestsaal nicht zur Verfügung stand. Nun kann sich das Publikum wieder auf einen bunten Reigen von Sängern und Frühlingsweisen freuen. Karten zu je 10 Euro sind an der Abendkasse erhältlich.

red / ad