Man meint nicht immer dasselbe, wenn vom Schutz für Prostituierte die Rede ist. Die einen wollen denen helfen, die unter falschen Vorgaben aus ihrer Heimat gelockt, in die Abhängigkeit der Bordelle getrieben und zur Sexarbeit gezwungen werden. Andere haben die ungehinderte Ausübung des Gewerbes im Auge und damit den Schutz der Sexarbeiter vor jeder Art von Regeln und Gesetzen.

Das Prostituiertenschutzgesetz bewegt sich da zwischen den Stühlen. Es soll alle Betroffenen besser schützen. Erotische Dienste anbieten darf nur noch, wer gemeldet ist und sich gesundheitlich beraten lässt. Zu Wort melden sich bisher aber vor allem Branchenvertreter, die den Schutz nicht wollen und sagen, dass sie ihn nicht brauchen. Frauen - vielleicht auch Männer - in Not- und Zwangslagen werden nicht erreicht.

Häufigste Form in Thüringen ist Wohnungsprostitution

Niedrige Fallzahlen im Bereich der Rotlichtkriminalität sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass es diese Not- und Zwangslagen gibt. Thüringen braucht deshalb eine unabhängige Stelle , an die sich Betroffene wenden können, ohne Gefahr zu laufen, entdeckt zu werden. Eine offizielle Meldebehörde beim Landesverwaltungsamt, zumal ohne Dolmetscher, kann das nicht leisten.

Häufigste Form auch in Thüringen ist die Wohnungsprostitution. Das Gesetz stärkt die rechtliche Position registrierter Prostituierter und holt sie gleichzeitig aus der Anonymität. Die Weitergabe der Daten an Ämter und Behörden lassen viele vor der Anmeldung zurückschrecken. Statt Schutz droht so eine neue Form der Illegalität und Kriminalisierung.

Wer Sexarbeiter schützen will, sollte hören, was sie zu sagen haben. Ein Runder Tisch ist keine schlechte Idee. Will man die Grauzonen ausleuchten, braucht man das Vertrauen derer, die dort unterwegs sind. Gar keine Regeln sind keine Lösung.

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Hanno Müller