Weitere Landkreise in Thüringen haben ihre Regeln zum Schutz vor der hochansteckenden Vogelgrippe verschärft. Nach positiven Nachweisen bei Wildvögeln in der Region hat das Landratsamt im Unstrut-Hainich-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab Samstag müssen alle Halterinnen und Halter von Geflügel – unabhängig von der Bestandsgröße – ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Vorrichtungen, die vor Wildvögeln schützen, halten. Zudem sind Geflügelmärkte, Börsen oder Ausstellungen verboten.

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Im Eichsfeld gibt es einen ersten Verdachtsfall: Auf einem abgeernteten Feld bei Dingelstädt wurde ein toter Kranich gefunden, der positiv getestet wurde. Die Bestätigung seitens des Friedrich-Loeffler-Instituts des Bundes stehe aber noch aus. Von einer grundsätzlichen Stallpflicht wird aktuell jedoch noch abgesehen. Bei Tierhaltungen in unmittelbarer Nähe zu Gewässern, auch zu Tümpeln und kleinen Wasserläufen mit potenziellem Aufenthalt von Wassergeflügel, wird die Aufstallung jedoch dringend angeraten.
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Der Saale-Orla-Kreis hat Risikogebiete ausgewiesen, in denen Vögel nur noch in Ställen gehalten werden dürfen. Das gilt für das Plothener Teichgebiet und das Gebiet Geflügelhof Thierbach. Halter von Geflügel und von anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln aus dem gesamten Kreis müssen ihre Tiere beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anmelden.
Hunderte Kraniche sind bereits verendet
Hunderte Kraniche sind am Ufer des Kelbraer Stausees an der Grenze zu Sachsen-Anhalt bereits verendet. Wie die Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz am Mittwoch meldete, wurden seit 15. Oktober inzwischen rund 500 verendete Kraniche und eine tote Wildgans gefunden. Wie es vom Kreis weiter hieß, sei aufgrund der Vogelzug-Saison mit weiteren Tieren zu rechnen, die dem Virus zum Opfer fallen könnten.
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Der Kyffhäuserkreis ist einer von mehreren Landkreisen in Thüringen, in denen bereits Allgemeinverfügungen zum Schutz vor Geflügelpest veröffentlicht wurden. Dort ist das Betreten oder Befahren des Uferbereiches des Kelbraer Stausees untersagt. Für Geflügel gilt eine Stallpflicht.
Mittlerweile sind noch an zwei weiteren Orten im Kyffhäuserkreis tote Vögel gefunden worden. Im Esperstedter Ried bei Bad Frankenhausen wurden zwei am Virus verendete Kraniche gefunden. Bei einem Fund in Helbedündorf stand die Bestätigung der gefährlichen Tierseuche zunächst noch aus.
Auch im benachbarten Landkreis Sömmerda ist am Donnerstag eine Allgemeinverfügung in Kraft getreten, da dort bei mehreren toten Wildvögeln das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen wurde. Darin wird im gesamten Kreisgebiet eine Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel angeordnet. Außerdem sind Veranstaltungen mit Geflügel sowie anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln bis auf Weiteres untersagt.
Wo gilt Stallpflicht für Hausgeflügel?
Auch im Landkreis Nordhausen ist die Geflügelpest angekommen. Der Landkreis Nordhausen meldete den Nachweis des H5N1-Virus am Mittwoch. Auch dort gilt die Stallpflicht für sämtliches Hausgeflügel. Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Vorrichtungen gehalten werden, die sie vor dem Kontakt mit Wildvögeln und deren Kot schützen. Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.
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Auch in Teilen Erfurts gilt seit Dienstag die Stallpflicht für Geflügel. Betroffen sind die Ortsteile Kühnhausen, Sulzer Siedlung, Stotternheim, Schwerborn, Gispersleben, Roter Berg, Hohenwinden, sowie die Johannesvorstadt. Auch in anderen Ortsteilen müssen Geflügelhalter ihre Bestände melden, wenn sie es noch nicht gemacht haben. Nachdem am Dienstag ein toter Kranich in Mittelhausen gefunden wurde, gibt auch in diesem Ortsteil von Erfurt die Stallpflicht.
Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ebenfalls eine Allgemeinverfügung zur Auststallung von Geflügel erlassen. Jedoch zunächst örtlich begrenzt auf Teichweiden und Neuenbeuthen.
Zoo Erfurt trifft Vorkehrungen
Der Zoopark in Erfurt hat vorsichtshalber alle dort gehaltenen Vögel in geschützte Ställe gebracht. Führungen und zoologische Angebote zu Vögeln entfielen bis auf Weiteres. Außerdem seien Seuchenschutzmatten ausgelegt worden - solche Desinfektionsmatten sollen als Barriere gegen Krankheiten wirken.
Im Wartburgkreis wurden unter anderem drei tote Kraniche entdeckt. Für diese liegt ein Zwischenbericht mit einem Influenza-A-positiven Ergebnis seitens des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) vor. Das ging aus Angaben des TLV von Freitagnachmittag hervor. Zur weiteren Stereotypisierung seien diese zum Friedrich-Loeffler-Institut geschickt worden.
Ausbruch der Geflügelpest in zwei Geflügelbetrieben im Landkreis Greiz
Anfang Oktober hatte es bereits Nachweise in Geflügelbetrieben in Greiz gegeben. In einem kleineren Betrieb mussten 138 Enten und 15 Gänse getötet werden. In einem zweiten Betrieb mit 885 Enten, 260 Gänsen und zwölf Puten war wenige Tage später das Virus nachgewiesen worden.
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Bei Thüringens Gänsehaltern wächst zu Beginn der Schlachtsaison die Sorge vor der derzeit grassierenden Vogelgrippe. Eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest, die umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt wird, hätte einen enormen wirtschaftlichen Schaden, der auch existenzbedrohend werden könnte, sagte der Geschäftsführer der Gönnataler Putenspezialitäten, Stefan Lüdke, der Deutschen Presse-Agentur.
Vor dem Martinstag beginnt traditionell die Schlachtsaison für Gänse. Der Betrieb in Altengönna bei Jena ist einer der größten Gänsemäster im Freistaat. Bis kurz vor Weihnachten werden dort laut Lüdke rund 10.000 Tiere für den Festbraten geschlachtet. Noch sind die Gänse dort auf der Weide. Im Saale-Holzland-Kreis wie in den übrigen Landkreisen Thüringens gilt noch keine Stallpflicht für Vögel.
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Das Vogelgrippevirus kursiert in der Wildvogelpopulation oder wird durch den Vogelzug eingeschleppt. Der Gesetzgeber sieht im Falle eines Seuchenverdachts oder -ausbruchs sofortige Bekämpfungsmaßnahmen vor.









