Zum Aus von Zalando in Thüringen:

Zalando macht in Thüringen dicht, und Amazon streicht weltweit 16.000 Stellen… Jetzt ist Patriotismus gefragt! In Baden-Württemberg kündigte vor einigen Jahren der „Müller-Milch“-Konzern die Schließung des „Landliebe“-Werkes in Heilbronn an. Danach verkaufte „Müller-Milch“ so gut wie keine Produkte mehr. Die Folge waren „Landliebe“-Sonderangebote – auch diese wurden vom Verbraucher geschnitten. Nun bin ich gespannt, wie die Thüringer auf diese neue Entwicklung reagieren!
Joachim Aschenbrenner, Nordhausen

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Zum Beitrag „Aus drei werden vier“ vom 31. Januar:

Ich gratuliere herzlich den drei neu Lebenszeit-verbeamteten Mitarbeitern von Herrn Voigt. Malsch und Klein, natürlich CDU, und Vonarb (parteilos) auch. Birger Scholz (ebenfalls parteilos) wurde nur auf Probe verbeamtet. Ach ja, er muss erst in die CDU eintreten, dann klappt das schon auf Lebenszeit. Jedenfalls müssen wir uns jetzt keine Sorgen mehr um diese drei machen. Sie sind dann in der nächsten Legislaturperiode, wenn die CDU hoffentlich wieder in der Opposition ist, mit mindestens 8800 Euro versorgt, so wie alle anderen auch. Da sind doch meine Steuergelder prima angelegt und ich denke, wir arbeiten dafür alle gern ein paar Jahre länger und werden nicht krank. (Ironie aus)
Sabine Schmidt, Erfurt

Weitere Lesermeinungen

Zum Beitrag „Wirtschaftsrat: Kassen- und Sozialleistungen streichen“ vom 2. Februar:

Mit dem Ziel, die deutsche Wirtschaft anzukurbeln, sollen die geduldigen Bürger jetzt ihre Wurzelbehandlung selbst zahlen. Damit hat eine Priviligiertenschicht der CDU (!) eine echte Zahnlücke entdeckt und an der Wurzel gepackt. Man darf gespannt sein, wann die nächsten Vorschläge kommen. Man könnte doch nach Einführung der Zuckersteuer auch eine Steuer nach dem persönlichen Bodymaßindex erheben. Da bräuchte es dann keine Cola-Steuer. Ausgleichen kann man den Verlust im Geldbeutel dann durch die geforderte Erhöhung der Arbeitszeit der Vollbeschäftigten, wenn man schon nicht an die Lifestylefaulenzer rankommt.
Friedemann Boelicke, Erfurt

Zur Plagiatsaffäre um den Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt:

Das Vorgehen der Universität Chemnitz im Umgang mit der Dissertation von Mario Voigt wirft erhebliche Fragen auf. Beanstandet wird ein Anteil von 2,58 Prozent, während ein externer Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass die Arbeit insgesamt den Anforderungen an eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten entspricht. Vor diesem Hintergrund bleibt unklar, weshalb dennoch eine Aberkennung des Doktorgrades erfolgte.
Zusätzliche Irritation entsteht dadurch, dass im Verlauf des Verfahrens Bewertungsmaßstäbe geändert und auf ein laufendes Verwaltungsverfahren angewendet wurden. Ein solches Vorgehen ist erklärungsbedürftig. Staatliche Hochschulen sind verpflichtet, nach klaren, vorhersehbaren und konsistenten Regeln zu handeln. Ob dies hier der Fall war, ist zu Recht gerichtlich zu klären.
Über den Einzelfall hinaus ist das Verhalten der TU Chemnitz geeignet, Vertrauen in wissenschaftliche Standards und die Universität als Institution zu beschädigen. Wenn Verfahren als intransparent und Maßstäbe als beliebig wahrgenommen werden, leidet das Vertrauen in wissenschaftliche Arbeit insgesamt.
Hinzu kommt die politische Dimension. Björn Höcke nutzt den Vorgang bereits als Vorlage zur Destabilisierung unserer Demokratie. Dass ein universitäres Verfahren hierfür zur Vorlage wird, ist fatal. Für dieses Ergebnis kann man der Universität Chemnitz am Ende nur noch ironisch applaudieren.
Manuel Holzhauer, Vacha

Mario Voigt
Muss derzeit viel Nachdenken: Mario Voigt (CDU), Ministerpräsident von Thüringen.© Martin Schutt/dpa | Martin Schutt

Ebenfalls dazu:

Der Fisch stinkt immer vom Kopf her: Wenn man eine Doktorarbeit schreibt, prüft doch die jeweilige Hochschule die Arbeit. Vor 18 Jahren ist man zu dem Ergebnis gekommen, das an der Arbeit nichts einzuwenden ist – und hat den Doktortitel zuerkannt.
Nun gibt es sogenannte Plagiatsjäger, die jetzt Fehler in der Arbeit finden. Da muss die betreffende Hochschule die Doktorarbeit damals offensichtlich nicht fachgerecht geprüft oder den Doktortitel an der Pforte verteilt haben. Nach 18 Jahren Prüfungsregularien rückwirkend zu ändern, ist nicht zu übertreffen. Da müssen alle, die vor Jahrzehnten irgendeine schriftliche Prüfung abgelegt haben, Angst haben, dass man ihnen den Berufsabschluss nachträglich aberkennt.
Andreas Schulz, Erfurt