Unsere Kreuzfahrt war ein Albtraum. In unserer Kabine stank es während der gesamten Reise. Ein Umzug war nicht möglich, das Schiff sei voll, hieß es. Außerdem konnten wir die Pools wegen einer Havarie nicht nutzen. Können wir dafür Geld zurückverlangen? Es antwortet Katharina Knorre, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen:

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Ja, solche Beeinträchtigungen können Reisemängel sein und eine Minderung des Reisepreises rechtfertigen. Wenn zugesagte Leistungen fehlen oder Ihr Aufenthalt in der Kabine erheblich beeinträchtigt ist, müssen Sie das nicht einfach hinnehmen. Starker, dauerhafter Geruch in der Kabine kann ebenso ein Mangel sein wie ein nicht nutzbarer Pool.
Reklamation bei Reisemängeln: So sichern Sie Ihre Ansprüche
Wichtig ist, dass Sie die Mängel möglichst sofort an Bord melden und Abhilfe verlangen. Dass keine andere Kabine frei war, beseitigt den Mangel nicht. Lassen Sie sich Ihre Beschwerde bestätigen und sichern Sie Beweise, etwa Fotos, Videos oder Zeugen.
Weitere Verbrauchertipps
Nach der Reise können Sie vom Veranstalter eine angemessene Minderung des Reisepreises verlangen. Wie hoch diese ausfällt, hängt davon ab, wie stark und wie lange Ihre Reise beeinträchtigt war. Orientieren Sie sich dazu mit Ihrer Fallkonstellation an den Urteilen, wie sie in der Würzburger Tabelle, der Kemptener Reisemängeltabelle (auch Frankfurter Tabelle) oder der ADAC-Tabelle versammelt sind.
Gesperrte Pools berechtigen zur Reisepreisminderung
Auch die gesperrten Pools können ins Gewicht fallen. Waren sie als Teil des Reiseangebots zugesagt und über längere Zeit nicht nutzbar, spricht das für einen weiteren Mangel. Weitergehender Schadenersatz kann dagegen davon abhängen, ob der Veranstalter die Ursache zu vertreten hat. Fordern Sie die Minderung schriftlich und möglichst konkret.
Das Verbrauchertelefon ist immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter 0361 227 55 55 erreichbar. Am Freitag, dem 25. September, beantwortet Juristin Katharina Knorre Ihre Fragen zu Verbraucherrecht und Verträgen.







